Prozess in Wien

Macheten-Mann wollte aufzeigen, „was falsch läuft“

Wien
24.06.2020 15:37

Mit einer Machete bewaffnet hat ein 33 Jahre alter Mann aus Niederösterreich Ende April am Wiener Ballhausplatz versucht, ins Parlament einzudringen, um dort aufzuzeigen, „was im Land falsch läuft“. Die Folge war ein Großeinsatz der Polizei und WEGA - und am Mittwoch eine - nicht rechtskräftige - Verurteilung zu 15 Monaten teilbedingter Haft.

Am 28. April war der Angeklagte ins Auto gestiegen und nach Wien gefahren. Sein Plan: Er habe einen Weg finden wollen, um „vor dem Nationalrat zu sprechen“, wie er vor Gericht sagte. Die Sitzungen im Hohen Haus seien „a Frechheit“, er finde es „äußerst bedenklich und komisch“, dass jeder Österreicher zu den Vorgängen im Parlament „den Mund hält“. Das Parlamentsgeschehen, das ja live im Fernsehen übertragen werde, habe ihn zuletzt derart aufgebracht, dass er zum Entschluss gekommen sei, im Nationalrat eine Rede halten zu müssen.

(Bild: Puls 24)
(Bild: Puls 24)

„Egal, ob ich erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande“
Der Arbeitslose hatte jedoch auch eine Machete bei sich, um sich Zutritt zu verschaffen. Am Naschmarkt sprach der 33-Jährige dann einen Passanten an, da er den Weg zum Parlament nicht kannte. Der Zeuge berichtete vor Gericht, dass der 33-Jährige ihm erzählt habe, dass es ihm egal sei, ob er erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande. Er wolle im Parlament einen Brief verlesen. 

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der Angeklagte erschien in Lederhose vor Gericht. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Der Angeklagte erschien in Lederhose vor Gericht.

Für den Fall, dass er nicht eingelassen werde, werde er notfalls sich ihm entgegenstellenden Personen „die Hand abhacken“ bzw. diese „umhacken“, berichtete der 22 Jahre alte Zeuge dem Gericht. Als der Angeklagte ihm seine Machete zeigte, suchte der jüngere Mann das Weite und alarmierte die Polizei. Beamte konnten den Bewaffneten in der Folge überwältigen und festnehmen.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Der Angeklagte wurde schlussendlich wegen versuchter schwerer Nötigung zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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