Gerichtsurteil in Wien

Facebook muss Datenschützer Schrems 500 € zahlen

Digital
01.07.2020 14:19

Im Zivilprozess des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nun ein Urteil gefällt. Facebook muss dem Aktivisten wegen Verletzung der Auskunftspflicht einen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Die Datenverarbeitung wurde von der Richterin allerdings als vertrags- und rechtskonform eingestuft. Schrems will berufen.

Schrems warf dem Online-Giganten in dem sechs Jahre dauernden Prozess vor, gegen die in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen. Die Richterin sieht das allerdings anders. Die Datenverarbeitung sei nicht rechtswidrig, urteilte sie.

Facebook hat Auskunftspflicht verletzt
Dennoch soll Schrems binnen 14 Tagen einen Schadenersatz in der Höhe von 500 Euro erhalten, weil Facebook die Auskunftspflicht über sämtliche personenbezogene Daten verletzt habe. Außerdem ist Facebook verpflichtet, Schrems binnen 14 Tagen vollständig Auskunft zu geben über all seine personenbezogenen Daten.

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Ich freue mich, dass wir nach sechs Jahren vor dem Wiener Landesgericht nun endlich zu den Gerichten kommen, wo wir die Punkte, die wirklich wichtig sind, klären können.

Datenschutzaktivist Max Schrems

Aktivist spricht von einem „Non-Urteil“
Der Datenschutzaktivist zeigte sich nach der Zustellung des nicht rechtskräftigen Urteils trotz des Schadenersatzes verärgert und sprach von einem „Non-Urteil“. Er kündigte Berufung an und ging davon aus, dass auch Facebook das tun werde. „Ich freue mich, dass wir nach sechs Jahren vor dem Wiener Landesgericht nun endlich zu den Gerichten kommen, wo wir die Punkte, die wirklich wichtig sind, klären können“, sagte er und übte Kritik an den Ausführungen der Richterin.

„Die Richterin hat schon in der Verhandlung gesagt, dass sie sich auf die Fakten konzentriert, weil die kniffligen rechtlichen Fragen ohnehin von den höheren Gerichten geklärt werden“, teilte er mit. Dennoch sei die Entscheidung für ihn grotesk.

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Mit den kniffligen Fragen, ob das was Facebook tut nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen.

Datenschutzaktivist Max Schrems

„Die illegalen Datenverarbeitungen von Facebook werden auf 36 Seiten beschrieben - aber nur in gerade 19 Sätzen werden fast alle Klagepunkte pauschal abgewiesen. Nur eine volle Auskunft zu meinen Daten und 500 Euro symbolischen Schadenersatz soll ich bekommen“, beklagte er. „Mit den kniffligen Fragen, ob das was Facebook tut nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen“, mutmaßte Schrems.

Das Oberlandesgericht Wien (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Das Oberlandesgericht Wien

Nächste Instanz ist Oberlandesgericht Wien
Werden tatsächlich Rechtsmittel eingelegt, wandert das Verfahren weiter an das Oberlandesgericht (OLG) Wien, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts am Mittwoch. In weiterer Instanz ist es gut möglich, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Klärung strittiger Datenschutzfragen angerufen wird.

Die Richterin ging in dem Urteil genau auf das Geschäftsmodell von Facebook ein. „Das wirtschaftliche Modell der Beklagten besteht darin, Einnahmen durch maßgeschneiderte Werbung und kommerzielle Inhalte zu generieren“, hieß es dort. Für die kostenlose Nutzung der Plattform würden viele Nutzer Werbung bewusst in Kauf nehmen, die Personalisierung von Werbung auf Basis personenbezogener Daten sei Teil der Nutzungsbedingungen, besagt das Urteil. Facebook „stellt ihren Nutzern ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung und erzielt Einkünfte, indem die Nutzerdaten verarbeitet werden, um Werbetreibenden die Möglichkeit der maßgeschneiderten und zielgerichteten Werbung zu verkaufen.“

(Bild: APA/dpa/Armin Weigel)

Account-Erstellung ist für Gericht Einwilligung
Schrems habe bei der Erstellung eines privaten Accounts einen Vertrag mit Facebook abgeschlossen, „weshalb die Beklagte (Facebook, Anm.) die festgestellten Datenverarbeitungen, die damit in Übereinstimmung mit der DSGVO stehen, durchführen darf, solange der Kläger sein Konto nicht löscht und damit den Vertrag mit der Beklagten beendet.“

Schrems nannte diese Argumentation „absurd“. „Die wenigen Absätze, wo das Urteil etwas zur DSGVO sagt, erklären wohl, warum man es schnell wieder bleiben hat lassen“, meinte er in seiner Stellungnahme. „Datenschutzexperten schütteln hier wohl nur den Kopf“, war er überzeugt. „Diesen paar Sätzen wird es wohl so ergehen wie den zwei Urteilen davor: Die oberen Instanzen werden sie um 180 Grad umdrehen“, hofft der Aktivist.

Facebook selbst äußerte sich am Mittwoch nur sehr knapp zu der Entscheidung des Wiener Gerichts. Man habe das Urteil erhalten und überprüfe nun den Inhalt, hieß es von einem Sprecher. „Wir halten uns an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und haben unsere Dienste im Rahmen unserer kontinuierlichen Bemühungen, Menschen mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben, grundlegend verändert“, wurde betont. Über eine Berufung hat Facebook noch nicht entschieden.

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