Am Donnerstag haben Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) einen Unterstützungsfonds in der Höhe von 700 Millionen Euro für Non-Profit-Organisationen (NPO) vorgestellt. Anspruchsberechtigt sind alle NPOs, Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Köstinger bezeichnete diesen Fonds für die Vereine als „wichtige Hilfe in schwierigen Zeiten“ und Kogler nannte die heimischen Vereine eine „Bereicherung für die Gesellschaft“. Die Antragstellung für eine Unterstützung aus dem NPO-Fonds ist ab dem 8. Juli und bis zum 31. Dezember möglich.
Die Unterstützung aus dem NPO-Fonds ist in der Form eines Fixkostenzuschusses und eines zusätzlichen Struktursicherungsbeitrags aufgebaut. Einen Fixkostenzuschuss gibt es etwa für Vereinshaus-Miete oder Pacht, Versicherungsprämien, Kreditzinsen, Buchhaltungskosten oder auch Kosten für Steuerberater sowie Wasser, Strom und Telefonrechnungen. Auch für aufgrund der Corona-Krise notwendige Anschaffungen wie Schutzmasken gibt es Unterstützung. Kogler bezeichnete den NPO-Fonds als europaweit „einzigartiges Instrument“ um die Vereine zu unterstützen.
Köstinger: „Rückgrat unseres Landes“
„Österreichs gemeinnützige Vereine, vom Sportverein, Musikkapelle bis zur Feuerwehr, sind das Rückgrat unseres Landes. Der NPO-Fonds mit einem Volumen von 700 Millionen Euro ist für unsere Vereine eine wichtige Hilfe in schwierigen Zeiten“, sagte Köstinger. Als zusätzlichen Struktursicherungsbeitrag können NPOs einen Pauschalbetrag für Aufwendungen in der Höhe von sieben Prozent der Einnahmen aus dem Vorjahr geltend machen, die nicht vom Fixkostenzuschuss erfasst sind. Die maximale Förderhöhe dafür beträgt 120.000 Euro.
Auszahlung in zwei Tranchen
Die Unterstützung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und die Antragsstellung ist ab dem 8. Juli und längstens bis zum 31. Dezember möglich. Die Auszahlung ist in zwei Tranchen vorgesehen, die Hälfte gibt es vor dem 30. September unmittelbar nach Abschluss des Förderungsvertrages und die restlichen 50 Prozent nach dem 30. September nach Vorlage der Nachweise.
Im Antrag angegeben werden müssen Identifikationsdaten des Förderwerbers, ein Lichtbildausweis der handelnden Person sowie Kontodaten mit inländischer Bankverbindung.
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