„Mit angestecktem Magazin bei geöffnetem Fenster“
Eine gewisse Sorgfaltswidrigkeit sei aber deutlich geworden, meinte die Richterin und wies die Beschwerde als unbegründet ab. Schließlich sei die Waffe mit angestecktem Magazin im Auto bei geöffnetem Fenster gebrauchsfertig gelegen, daneben die Munition. Ob Revision bei den Höchstgerichten erhoben wird, ließ Anwalt Mathias Kapferer offen. Dornauer selbst zeigte sich nach der Verhandlung ungewohnt wortkarg.
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