Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch einige umstrittene Covid-19-Verordnungen gekippt. Wie die „Krone“ erfuhr, hob der VfGH etwa das Verbot des Betretens öffentlicher Orte sowie die 400-m2-Regel für Geschäfte auf. Das Gros der Maßnahmen wurde allerdings bestätigt, was sich vor allem auf die Entschädigungen für betroffene Betriebe auswirken dürfte ...
Mehr als 70 Anträge waren bezüglich der Corona-Maßnahmen der Regierung beim VfGH eingegangen, 19 sind mit dem heutigen Tag abgehandelt. Thematisch wurden die Anträge in mehrere Blöcke zusammengefasst. So ging es in den bisherigen Beratungen vor allem um das Betretungsverbot für öffentliche Orte, das Betretungsverbot für Betriebsstätten an sich bzw. für Betriebsstätten mit einem Kundenbereich größer als 400 Quadratmeter sowie um Entschädigungen für Betriebe.
Hoteliers und Händler reichten Beschwerde ein
Mehrere Tiroler Hoteliers hatten sich an den VfGH gewandt, weil sie gemäß den Covid-19-Gesetzen (anders als nach dem Epidemiegesetz) keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Das nach Ostern aufrechterhaltene Betretungsverbot von Geschäften mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche hatte ein Möbelhändler vor den VfGH gebracht. Kleinere Unternehmen durften damals schon aufsperren, mittlerweile sind alle Betretungsverbote wieder aufgehoben.
Die wichtigsten Ergebnisse der VfGH-Beratungen sind:
Den genauen Wortlaut des Urteils finden Sie auf der Website des VfGH!
Kronen Zeitung/krone.at
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