Die Wiener Polizei wird aufgrund des am Mittwoch veröffentlichten Entscheids des Verfassungsgerichtshofs, wonach Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig waren, offenbar generell bei Verstößen gegen Corona-Regeln bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr legen und auch keine Organstrafmandate einheben. Diese Information geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor.
Aufgrund der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs sei eine „neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z.B. ,Abstandsregel‘ und ,Mund-Nasen-Schutz‘)“ eingeleitet worden, heißt es laut APA in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail.
„Wird zum Einschreiten aufgefordert, sind Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu informieren“, so das Schreiben.
Die Wiener Polizei bestätigte am Donnerstagnachmittag das Vorgehen. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die „Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten“, so ein Sprecher. Das Innenministerium wiederum erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Entscheid derzeit für „unklar“. Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise „in ihrem Wirkungsbereich zu klären“.
Entscheidung liegt bei Ländern
Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Beim VfGH sind noch zahlreiche Anträge zu den Corona-Maßnahmen anhängig. Entscheidungen sind bisher zu den Ausgangsbeschränkungen und den Betriebsstätten-Betretungsverboten ergangen.
Nepp fordert „Generalamnestie“
Der Wiener FPÖ-Chef Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert angesichts des Vorgehens der Wiener Polizei „eine sofortige Generalamnestie und die Rückzahlung der offensichtlich zu Unrecht eingehobenen Strafen. Es braucht sofort Gerechtigkeit für die Betroffenen“, erklärte er in einem Statement. Nepp verwies darauf, dass alleine in Wien „etwa 10.000 Strafverfügungen verschickt wurden und die Betroffenen teilweise 500 Euro berappen mussten“. „Das ist eine Blamage für ÖVP-Innenminister Karl Nehammer und die gesamte türkis-grüne Bundesregierung“, sagte er.
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