Der Europa-Überblick

Covid-19: Masken, Rauchverbot und Zwangsquarantäne

Reisen & Urlaub
23.08.2020 19:53

Die wiedergewonnene Reisefreiheit und heiße Temperaturen lassen die Menschen nach draußen und in den Sommerurlaub strömen. In Zeiten von Covid-19 ist die Idylle aber trügerisch: Vielerorts keimen Hotspots auf, einige Länder ziehen die Zügel wieder an. Der große „Krone“-Überblick.

Länder wie Estland oder Lettland weisen die geringsten Neuinfektionszahlen innerhalb Europas auf. In vielen anderen Ländern steigen die Zahlen aber kontinuierlich an, und die Maßnahmen werden verschärft.

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen bei der Rückkehr zum Test. Bei Urlaub in den meisten europäischen Ländern bleibt einem das erspart. Ein Überblick: Wo gilt Maskenpflicht? Und wo muss ich nach der Einreise in Quarantäne?

1. Österreich: Die Einreise aus den meisten EU-Ländern ist problemlos möglich - sofern man sich in den zehn Tagen davor nicht in einem der rund 30 ausgewiesenen Corona-Risikogebiete aufhielt. Dazu zählen in Österreich derzeit das gesamte spanische Festland, Kroatien, die Länder des Westbalkans, aber auch etwa Rumänien, Bulgarien, Schweden, die USA und Russland. Reisende aus diesen Gebieten müssen einen aktuellen negativen PCR-Test mit sich führen oder in der Quarantäne nachholen. Als Folge der Restriktionen wird an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn und seit Donnerstag auch zu Italien stichprobenartig kontrolliert.

Grenzkontrolle in Spielfeld (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Grenzkontrolle in Spielfeld

2. Deutschland: Seit 15. Juni werden an den deutschen Grenzen keine Kontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich und Dänemark mehr durchgeführt. Aus Österreich kommend, ist die Einreise ohne Angabe von Gründen möglich. Es besteht keine Verpflichtung zur Quarantäne oder Vorlage eines negativen PCR-Tests. Es werden auch keine systematischen Grenzkontrollen durchgeführt. Man muss keine Dokumente mit sich führen, die einen Grund zur Einreise belegen. Im öffentlichen Verkehr besteht in allen Bundesländern die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt in den meisten Bundesländern auch in Fernzügen und Bahnhöfen.

3. Schweiz: Aus Schengen- und einigen Drittstaaten wie Neuseeland und Australien ist die Einreise kein Problem. Wer sich in den 14 Tagen vor der Einreise allerdings in Regionen aufgehalten hat, die als Risikogebiet gelten, muss zehn Tage in Quarantäne - etwa Luxemburg, Festland-Spanien, die USA und Serbien. Die Durchreise mit dem Auto ist erlaubt - im Notfall sogar das Übernachten. In Öffis (auch Seilbahnen) und in vielen Kantonen auch in Geschäften gilt Maskenpflicht. Die meisten Restaurants, Museen und Nachtclubs haben schon wieder geöffnet.

4. Italien: Urlauber aus der EU oder aus dem Schengenraum dürfen ohne Beschränkungen einreisen. Für Ankünfte aus Bulgarien, Rumänien und Besucher aus Nicht-EU-Ländern verhängte Italien eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Wer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien einreist, muss bis 7. September einen Corona-Abstrich machen. In Geschäften, Zügen und geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. Auch vor Lokalen muss von 18 bis 6 Uhr ein Atemschutz getragen werden. Discos haben zu. Größere Ansammlungen sind verboten. Reservierungen sind in Lokalen erwünscht, aber kein Muss.

5. Tschechien & Slowakei: Eine Quarantäne oder ein negativer Corona-Test sind bei der Einreise nach Tschechien nicht nötig. Maskenpflicht gilt in der Prager U-Bahn und im östlichen Mährisch-Schlesien. In der Slowakei gibt es nur für Transitreisen aus Risikostaaten Quarantänevorschriften. Sowohl in den Öffis als auch im Inneren von Geschäften ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in Lokalen nur beim Rein- und Rausgehen.

Auf der Karlsbrücke im Herzen Prags sind Menschen mit Masken unterwegs, die Vorschriften werden wieder strenger. (Bild: stock.adobe.com)
Auf der Karlsbrücke im Herzen Prags sind Menschen mit Masken unterwegs, die Vorschriften werden wieder strenger.

6. Ungarn: Die Einreise aus Österreich ist möglich, bei der Durchreise darf man aber von bestimmten Routen nicht abweichen. Die meisten Hotels, Restaurants und Bars haben wieder geöffnet. In Öffis, Taxis und Geschäften gilt Maskenpflicht.

7. Frankreich: Touristen aus Österreich dürfen ohne Einschränkungen einreisen. In Öffis und öffentlichen geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht - in einigen Städten, etwa in Paris, auch unter freiem Himmel. Tickets für viele Sehenswürdigkeiten müssen vorab reserviert werden. Restaurants haben ihre Terrassen erweitert, um mehr Gäste im Freien bewirten zu können.

8. Spanien: Die Einreise aus Österreich ist erlaubt. Wegen gestiegener Infektionen gilt für Spanien mit Ausnahme der Kanaren eine Reisewarnung - auch für Mallorca. Weil Rauchen die Infektionsgefahr erhöht, ist es jetzt in der Öffentlichkeit verboten. Für Rückkehrer gilt Testpflicht. Länder wie Großbritannien und Norwegen ordneten Zwangsquarantäne für Rückkehrer an.

9. Slowenien: Eine Einreise ist ohne Auflagen möglich. Wer dort Urlaub machen will, muss nicht einmal eine Buchungsbestätigung vorlegen. Es gelten Abstandsregeln, in geschlossenen öffentlichen Räumen und Öffis muss eine Maske getragen werden.

10. Schweden: Schweden hat die lange Zeit verhältnismäßig hohen Todes- und Infektionszahlen einigermaßen in den Griff bekommen. Trotzdem können Schweden innerhalb Skandinaviens und Europas nicht so freizügig reisen wie andere. Für ganz Schweden gilt eine Reisewarnung, die Einreise ist für EU-Bürger aber gestattet. Quarantänemaßnahmen oder Gesundheitstest sind nicht vorgeschrieben.

Ein kroatischer Polizeibeamter bei der Kontrolle Einreisender an der slowenisch-kroatischen Grenze in Bregana (Bild: AFP)
Ein kroatischer Polizeibeamter bei der Kontrolle Einreisender an der slowenisch-kroatischen Grenze in Bregana

11. Kroatien: Immer mehr Länder halten Kroatien für ein unsicheres Urlaubsland. Auch Österreich hat eine Reisewarnung ausgesprochen. Das Land selbst erlaubt EU-Bürgern die Einreise ohne Nachweis bestimmter Gründe. Urlauber müssen an der Grenze erklären, wo sie sich aufhalten und wie sie erreichbar sind. An Stränden gelten Abstandsregeln, eine Überbelegung soll verhindert werden. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit 13. Juli wieder Maskenpflicht.

12. Griechenland: Für alle geschlossenen Einrichtungen und Fähren (auch an Deck) gilt eine Maskenpflicht - auf Mykonos und der Halbinsel Chalkidiki sogar in Innen- und Außenbereichen. Tavernen, Bars und Discos müssen vor Mitternacht schließen. Alle Einreisenden müssen sich mindestens 24 Stunden vor ihrer Ankunft elektronisch anmelden.

13. USA: Für die Vereinigten Staaten gilt eine Reisewarnung. Über das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird seit Monaten eine politisch aufgeladene Debatte geführt. Wegen der dramatischen Virus-Ausbreitung gilt mittlerweile in der Mehrzahl der Bundesstaaten eine Maskenpflicht. Das soll bis Ende November mindestens 40.000 Menschenleben retten.

(Bild: APA/AFP/GREG BAKER)

14. China: China hat bereits seit Monaten keine große Infektionswelle mehr verzeichnet. Jedoch kam es zuletzt wieder zu kleineren, lokalen Ausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Darauf wird nur gebietsbedingt mit Maßnahmen reagiert - etwa Ausgangssperren und Maskenpflicht.

15. Russland: Die private Einreise ist auf unbestimmte Zeit verboten. Für Personen mit Aufenthaltstitel in Russland und für Reisen mit bestimmten triftigen Gründen gilt das Verbot nicht. Im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Einrichtungen gilt Maskenpflicht. Bei Nichteinhaltung gelten hohe Strafen.

Kronen Zeitung

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