Schule, Handel, Events

Was die Ampelfarbe „Gelb“ im Detail bedeutet

Österreich
04.09.2020 16:33

Noch fehlt der erstmalig geschalteten Corona-Ampel die vollkommene gesetzliche Legitimation - diese erfolgt erst Ende September mit der Novellierung des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes -, doch die Regierung hat bereits am Freitag je nach Farbeinstufung unterschiedlich scharfe Maßnahmen präsentiert. So bedeutet das „Gelb“ für Wien, Graz, Linz und den Tiroler Bezirk Kufstein eine verschärfte Maskenpflicht in Schulen, Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) kündigte an, sich im Bereich der Schulen „selbstverständlich“ an die Empfehlungen der Corona-Kommission zu halten.

Der geografisch allergrößte Teil Österreichs bleibt nach der ersten Ampel-Schaltung grün - allerdings sind mit Wien, Graz und Linz die drei größten Städte des Landes betroffen, dazu kommt der Bezirk Kufstein. Hier gilt ab sofort ein „mittleres Risiko“, das mit einer Verschärfung bei der Maskenpflicht einhergeht, wie auf der amtlichen Seite zur Corona-Ampel detailliert nachzulesen ist. 

So sieht die Corona-Ampel-Website am PC aus. Die Karte verrät auf den ersten Blick, wie die Experten das Risiko in den einzelnen Bezirken einschätzen. (Bild: Screenshot, corona-ampel.gv.at)
So sieht die Corona-Ampel-Website am PC aus. Die Karte verrät auf den ersten Blick, wie die Experten das Risiko in den einzelnen Bezirken einschätzen.

Maskenpflicht auch in Betriebsstätten und Schulen
Zusätzlich zu den bereits gelebten Maßnahmen wird hier der Mund-Nasen-Schutz auch von Kunden oder Besuchern von Betriebsstätten (Handel) verlangt, außer in der Gastronomie, wo dieser nur dem Personal vorgeschrieben wird. Laut der Website soll dies voraussichtlich ab dem 11. September gelten. Im Bildungsbereich werden Masken im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse verlangt. Aktivitäten sollten nach Möglichkeit ins Freie verlagert werden. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

(Bild: stock.adobe.com)

In Spitälern sollen Besucher erfasst werden und ein Screening durch Checkpoints stattfinden. In den Ordinationen sollen die Besuche nach Terminvergabe stattfinden.

Verschärfungen bei Veranstaltungen vermutlich ab 1. Oktober
Verschärfungen gibt es auch für Veranstaltungen, hier voraussichtlich ab 1. Oktober: bei zugewiesenen Plätzen im Inneren nur noch maximal 2500 und 5000 Personen im Freien, wobei der Mund-Nasen-Schutz in Räumlichkeiten ständig getragen werden muss, an der Luft kann am Sitzplatz darauf verzichtet werden. Ohne fixe Plätze sind in Räumen sowie im Freien maximal 100 Personen zugelassen, die ständig Maske tragen müssen.

Video: Regierung präsentiert die erste Ampel-Schaltung

Corona-Ampel ist online: Amtliche Website im Check
Seit Freitag ist die Website zur neuen „Corona-Ampel“ des Gesundheitsministeriums online. Dort können Österreicher täglich die offizielle Einschätzung des Covid-19-Infektionsrisikos für ihren Heimatbezirk einsehen und auch detailliert die jeweiligen Maßnahmen nachlesen. Wir haben die frisch an den Start gegangene Website ausprobiert und verraten Ihnen hier, wie sie funktioniert, wie benutzerfreundlich sie ist - und wo man noch nachbessern könnte.

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