Trotz der Kritik der Opposition setzen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne alles daran, die anstehenden Corona-Gesetzesnovellen bereits im September durch den Nationalrat zu bringen. Damit sollen auch die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Ampel geschaffen werden. Man hoffe darauf, auch die FPÖ dafür gewinnen zu können. Die verweigert sich bisher aber, weil sie eine weitere dreiwöchige Begutachtung will.
Geht es nach Türkis-Grün, soll Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seinen - nach der sehr kritisch ausgefallenen Begutachtung - überarbeiteten Entwurf am Montag vorlegen. Dann soll eine Ausschussbegutachtung beschlossen werden, wofür der Gesundheitssausschuss des Nationalrats zweimal, am 14. und 21. September, tagen müsste. Damit wäre der Weg für einen Beschluss am 23. September frei. Die FPÖ verweigert sich bisher dieser Vorgangsweise, weil sie eine weitere dreiwöchige Begutachtung will.
„Österreich ist auch ohne diese Gesetzesnovellen und ohne Corona-Ampel regierbar, da muss zumindest Zeit für eine ordentliche Begutachtung sein“, so FPÖ-Gesundheitssprecher und Gesundheitsausschuss-Obmann Gerhard Kaniak, der das nächste Plenum am 13. Oktober als Zieldatum nannte. Seitens der SPÖ betonte Gesundheitssprecher Philip Kucher, dass die Verantwortung für den Termindruck einzig bei der Regierung selbst liege. „ÖVP und Grüne hätten zwei Monate Zeit gehabt, die Ampel und die Bestimmungen im Covid-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz juristisch sauber zu regeln. Sie haben es einfach nicht zusammengebracht.“
„... nur weil die Regierung den Sommer verschlafen hat“
Gerald Loacker von den NEOS betonte, dass das Parlament zu handeln bereit sei. Allerdings warte man seit der ersten Aussprache mit dem Gesundheitsminister am 31. August noch immer auf den überarbeiteten Entwurf. Loacker warnte davor, „dass jetzt wieder schnell, schnell über das Parlament drüber gefahren wird, nur weil die Regierung den Sommer verschlafen hat“.
Grundsätzlich ist es Usus, dass ein solches parlamentarisches Prozedere nur im Einvernehmen ins Auge gefasst wird, gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht. In der Vergangenheit habe es schon Fälle gegeben, in denen Ausschüsse ohne Zustimmung aller einberufen wurden, war im Parlament zu hören.
Auch Variante ohne Begutachtung möglich
Wahrscheinlicher dürfte aber eine zweite Variante sein: Gibt es keine Einigung auf die kurze Ausschussbegutachtung, bringt die Koalition den Gesetzesentwurf in der Sondersitzung des Nationalrats am Montag als Initiativantrag ein und versieht ihn mit einer Fristsetzung. Dann müsste er im Nationalratsplenum am 23. September behandelt werden, ob der Ausschuss nun tagt oder nicht. Begutachtet würde der überarbeitete Gesetzesentwurf dann gar nicht.
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