Verschärfungen fix

Feiern auf 10 Personen beschränkt, Maske beim Wirt

Politik
17.09.2020 16:30

Die Bundesregierung hat am Donnerstag in einer Pressekonferenz (Video oben) über die aktuellen Entwicklungen im Kampf gegen das Coronavirus informiert. Wie bereits im Vorfeld durchgesickert war, wurden bei dem Termin neue Verschärfungen der Präventionsmaßnahmen bekannt gegeben. Im Fokus steht dabei vor allem die Gastronomie, hier gilt ab Montag auch für geschlossene Veranstaltungen: Sperrstunde um 1 Uhr. Allerdings werden auch Feiern und Veranstaltungen in Innenräumen (Privatwohnungen ausgenommen) auf zehn Personen begrenzt - Sozialkontakte müssten österreichweit wieder eingeschränkt werden, so die Regierung. Und: Beim Wirt gilt auch für Gäste nun wieder Maskenpflicht, sofern man nicht am Tisch sitzt. Schankbetrieb wird damit de facto unmöglich.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

„Bars und geschlossene Veranstaltungen sehr stark betroffen“
„Sehr stark betroffen“ seien derzeit Bars und geschlossene Veranstaltungen, „wo über die Sperrstunde hinaus gefeiert wird“. Auch sei der „After-Soccer-Bereich“ ein Problem, führten Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) als „selbst leidenschaftlicher Fußballfan“ aus. Private Feierlichkeiten seien ein „roter Faden“ in dieser Pandemie, auch Märkte oder Messen. Diese nun präsentierten Zusatzmaßnahmen seien aber punktgenaue Antworten, so Anschober.

„Intensivere Kontrollen“
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte sich zum „Mahner“, was „keine sympathische Rolle“ sei, wie er wisse. Aber die Sperrstunden würden gerade bei Nachtclubs auch noch „intensiver kontrolliert“, drohte der Minister Strafen bis zu 1450 Euro an.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Karl Nehammer (Bild: REUTERS/LEONHARD FOEGER)
Karl Nehammer

„Alles, was Freude macht, ein Ort der Ansteckung“
Alles, was Freude mache, sei „ein Ort der Ansteckung“, bekräftigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die Infektionen in der Vergangenheit seien vor allem indoor und bei privaten Kontakten erfolgt. Dabei habe es mehr als eine „Verdoppelung der Zahlen bei den Neuinfizierten gegeben“, sagte Kurz. „Nicht überall ident und gleich dramatisch, aber in ganz Österreich steigen die Zahlen an“, erinnerte der ÖVP-Chef. „Wir müssen jetzt reagieren, um einen zweiten Lockdown zu verhindern, um nicht nur die gesundheitlichen Konsequenzen möglichst abzufedern, sondern um negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort so gut es geht abzufedern.“

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
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„Einschränkungen in privaten Räumen nicht möglich“
Kurz präzisierte auf eine entsprechende Frage, dass es „in privaten Räumen verfassungsrechtlich nicht möglich ist, solche Vorschriften zu machen“. Die meisten Wohnungen seien aber ohnehin nicht groß genug, um gegen die neuen Auflagen zu verstoßen. Diese zielten besonders auf Feste oder Partys von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften in Lokalen ab. „Das betrifft die Geburtstagsfeier genauso wie das Ausgehen am Abend in einer Gruppe oder das Public Viewing eines Fußballspiels in der Gemeinschaft“, so Kurz.

Gemeint sind also privat organisierte Feiern in Innenräumen, nicht aber Treffen in privaten Räumlichkeiten, also in Wohnungen oder Häusern. Man könne außerdem nicht verhindern, dass sich etwa Gruppen im Wirtshaus auf zwei Tische aufteilen, meinte der Kanzler. Der Großteil der Menschen würde sich aber an solche Vorgaben halten, wisse man aus der Vergangenheit. Im Outdoorbereich bleibt die Grenze von 100 Personen bestehen, bei professionell organisierten Events gebe es weiterhin spezielle Regeln.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick:

Sozialkontakte

  • Beschränkung für Feiern und Veranstaltungen in Innenräumen auf zehn Personen.
  • Ausgenommen sind Begräbnisse sowie religiöse Veranstaltungen, Demonstrationen etc. - hier sollen weiterhin spezielle Regeln gelten.

Nachtgastronomie

  • Die Sperrstunde mit 1 Uhr gilt auch für geschlossene Veranstaltungen.
  • Die Bundesländer können die Sperrstunde auch früher ausrufen, sofern sie das für notwendig erachten.

Mund-Nasen-Schutz

  • In der Gastronomie gilt der Mund-Nasen-Schutz für Gäste, sofern sie nicht sitzen.
  • Auf Märkten und Messen wird es eine Verpflichtung geben, den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien zu tragen.

Alle Maßnahmen gelten ab Montag (0 Uhr) in ganz Österreich.

Menschen mit Schutzmasken besuchen den Brunnenmarkt in Wien. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Menschen mit Schutzmasken besuchen den Brunnenmarkt in Wien.

Maskenpflicht auf Wiener Märkten
Eine der Verschärfungen hatte die Stadt Wien bereits Donnerstagmittag bekannt gegeben: Auf den Wiener Märkten ist ab Samstag angesichts der steigenden Coronavirus-Fallzahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Bereits seit vergangenem Montag ist außerdem bundesweit in öffentlich zugänglichen Innenräumen grundsätzlich wieder Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Gesundheitsminister „kontrollierte“ Maskenpflicht in Wien
Gesundheitsminister Anschober machte sich am Donnerstag vor der Pressekonferenz der Regierung noch selbst ein Bild von der Situation in der Wiener Innenstadt (siehe Diashow oben). Nach einem Lokalaugenschein in diversen Geschäften, Museen und in der U-Bahn sei er „ein gutes Stück optimistischer als zuvor“, zumindest, was die Maske betrifft. Beim allseits bekannten Babyelefanten gebe es allerdings Nachholbedarf, so das Urteil des Ministers. Die besuchten Örtlichkeiten seien spontan und zufällig gewählt worden, wurde betont.

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