Maßnahmen im Detail

Orte, die Freude machen: Wo 10-Personen-Regel gilt

Österreich
17.09.2020 20:32

Am Donnerstag hat die türkis-grüne Bundesregierung einmal mehr die Zügel angezogen und deutliche Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verkündet. Darunter auch eine 10-Personen-Regel im Innenbereich, die vor allem auf private Feiern und die Gastronomie abzielt. Doch wo die neue Personen-Höchstgrenze gilt und welche Bereiche davon ausgenommen sind, ist nicht sofort klar. Darum gibt es hier einen Überblick mit den wichtigsten Informationen, um Missverständnissen - wie beim Ostererlass im Frühjahr - vorzubeugen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellte am Donnerstag fest: „Alles, was Freude macht, ist ein Ort der Ansteckung.“ Infektionen seien zuletzt vor allem im Innenbereich und bei privaten Kontakten aufgetreten. Damit meinte der Kanzler primär Feste und Partys von Vereinen und geschlossene Gesellschaften in Lokalen und der Nachtgastronomie, die zuletzt vermehrt zur Bildung von Corona-Clustern geführt hatte.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)

„Katastrophale Folgen“ eines Lockdowns verhindern
Deshalb gelte es nun, rasch zu reagieren, um einen weiteren Lockdown zu verhindern, der laut Kurz „katastrophale Folgen“ hätte. Die Verschärfungen zielen auf privat organisierte Feiern in Innenräumen und die Gastronomie ab. Bei Indoor-Veranstaltungen und Feiern galt bisher eine 50-Personen-Beschränkung, die am Montag auf 10 Personen reduziert wird.

Dringende Empfehlung auch in eigenen vier Wänden
Die eigenen vier Wände sind von der 10-Personen-Höchstgrenze zwar ausgenommen, weil es laut dem Bundeskanzler alleine schon verfassungsrechtlich nicht möglich sei, solche Vorschriften zu machen. Es gibt aber sehr wohl eine dringende Empfehlung der Regierung, sich auch in der Wohnung oder im Haus an die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu halten.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Die 10-Personen-Regel im Innenbereich gilt: 

  • in der Gastronomie
  • bei privat organisierten Feiern wie etwa Geburtstagen und Hochzeiten
  • bei Sportveranstaltungen (zum Beispiel in der Vereinskantine)
  • bei Trainingskursen im Fitnesscenter (mit fixen Beginn- und Endzeiten)

Ausgenommen sind folgende Indoor-Veranstaltungen:

  • Begräbnisse
  • religiöse Veranstaltungen
  • Demonstrationen
  • der gesamte Bildungsbereich 

Gastro-Maskenpflicht, wo „Bewegung stattfindet“
In der Gastronomie gilt ab Montag nicht nur eine Begrenzung auf maximal zehn Personen pro Tisch, sondern auch eine allgemeine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Servicepersonal und für Gäste, wenn sie nicht sitzen. Laut Kurz gilt die Maskenpflicht für Gäste in der Gastronomie überall dort, „wo Bewegung stattfindet“ - also etwa am Weg zum Tisch oder zur Toilette. Das Konsumieren von Speisen und Getränken im Stehen ist ohnehin nicht mehr erlaubt, was zum Beispiel das Stehen an der Bar mit einschließt. 

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Verschärfte Polizei-Kontrollen in Nachtlokalen
Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) werde die Polizei ihre Kontrollen von Nachtlokalen „intensivieren“. Außerdem bleibt die generelle Sperrstunde in der Gastronomie um 1 Uhr erhalten. Das gilt nun aber auch für geschlossene Veranstaltungen in privat angemieteten Clubs und Lokalen, womit ein Schlupfloch geschlossen wird, das zuletzt vermehrt für Aufregung gesorgt hatte.

Die 10-Personen-Regel gilt auch für Hochzeiten, was zu vielen Verschiebungen führten dürfte. Auch für größere Tanzveranstaltungen sieht es derzeit nicht gut aus, wie der Kanzler mit Blick auf die bevorstehende Ballsaison zugab.

Im Außenbereich bleibt die Obergrenze von 100 Personen bestehen. Die am Donnerstag vorgestellten Maßnahmen gelten ab Montag um 0 Uhr. Bei professionellen Großveranstaltungen im Innenbereich mit zugewiesenen Sitzplätzen bleibt die Obergrenze wie bisher bei 1500 Personen. Das trifft vor allem auf Theater, Oper und Konzerte zu.

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