EuGH hat entschieden
Österreichs Klage gegen Hinkley Point abgeweisen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die österreichische Klage gegen Staatshilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C endgültig abgewiesen. „Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss, mit dem die Kommission die britischen Beihilfen zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C genehmigt hat“, teilte er EuGH mit. Die Republik Österreich hatte gegen diesen Beschluss 2015 Klage eingebracht.
Die EU-Kommission hat die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Gegen die Entscheidung der EU-Kommission brachte Österreich 2015 eine Nichtigkeitsklage vor, die 2018 vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen wurde (T-356/15).
Die EU-Richter stellten damals fest, dass eine Beihilfe zur Förderung der Entwicklung eines gewissen Wirtschaftszweigs nicht unbedingt im Interesse aller EU-Staaten oder der Mehrheit der Mitgliedsstaaten liegen müsse. Auch decke sich das Ziel der Förderung der Kernenergie mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft.
Gegen das Urteil von 2018 hatte Österreich umgehend Berufung eingelegt. In dem Verfahren wurde Österreich nur von Luxemburg unterstützt, die EU-Kommission hingegen von Großbritannien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei.
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