Das Land Salzburg führt schärfere Corona-Maßnahmen ein. Die Tennengauer Gemeinde Kuchl wird ab Samstag unter Quarantäne gestellt. Zudem gilt mit Ausnahme des Pinzgaus und Lungaus in allen Bezirken für Schüler ab der neunten Schulstufe Home-Schooling. Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Kuchl werden geschlossen. Im Rest des Landes ist eine Gästeregistrierung verpflichtend. „Es ist notwendig, jetzt Maßnahmen zu setzen, um einen Lockdown zu verhindern“, mahnt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).
Die Salzburger Landesregierung macht ernst: Nach einer eilig einberufenen Regierungssitzung präsentierte Landeshauptmann Haslauer am Donnerstag zwei Covid-Maßnahmenpakete - eines für Kuchl und eines für ganz Salzburg.
Quarantäne für Kuchl
Für die Tennengauer Gemeinde Kuchl wird ein Aus- und Einreiseverbot gelten. Ausgenommen sind beispielsweise Lebensmitteltransporte, Einsatzfahrzeuge sowie medizinisches Personal. Schulen werden ab der 9. Schulstufe geschlossen, ebenso die Fachhochschule. Zudem treten Ausgangsbeschränkungen in Kraft: Nur für Spaziergänge, Einkäufe und Nachbarhilfeleistungen darf die Wohnung verlassen werden. Alle Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen.
Schärfere Maßnahmen für ganz Salzburg
Auch für das restliche Bundesland gelten schärfere Corona-Bestimmungen. So werden in ganz Salzburg Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze verboten. Ausnahmen gibt es für den Profi-Sport. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist ab 250 Personen eine Bewilligung nötig. Das Verabreichen von Speisen sowie die Ausschank von Getränken sind verboten. Nicht mehr erlaubt sind zudem private Feiern, es sei denn sie finden in den eigenen vier Wänden statt.
Oberstufenschüler müssen zu Hause bleiben
Alle Schulen im Tennengau, Flachgau, Pongau und der Stadt Salzburg werden ab der 9. Schulstufe geschlossen. Für die betroffenen Kinder bedeutet das Home-Schooling. Die Unterstufen, Volksschulen und Kindergärten sollen vorerst geöffnet bleiben.
Für Gastronomiebetriebe gilt weiterhin eine Sperrstunde um 22 Uhr - ausgenommen sind Beherbergungsbetriebe. Nur Lokale, die ihre Gäste registrieren, dürfen überhaupt offen halten. Bei Begräbnissen sind maximal 100 Personen erlaubt.
Die Verordnung tritt mit Samstag, 17. Oktober um Mitternacht in Kraft und gilt bis Sonntag, 1. November. Die Verordnung für den gesamten Tennengau wird ebenfalls bis 1. November verlängert.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.