Nach ihren teils deutlichen Appellen angesichts des rasanten Anstiegs der Corona-Zahlen hat die Regierung am Montag Nägel mit Köpfen gemacht: Im Anschluss an eine Videokonferenz mit den Ländern wurden zahlreiche Verschärfungen bekannt gegeben. Die im Raum stehende österreichweite Sperrstunde um 22 Uhr ist nicht dabei, dafür werden Veranstaltungen und Zusammenkünfte massiv beschränkt, die Maskenpflicht ausgeweitet und der Schutz in Alters- und Pflegeheimen weiter erhöht. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht von einem „rot-weiß-roten Kraftakt“.
Wichtigste Neuerung: Bei Veranstaltungen und Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze gilt indoor eine Sechs-Personen-Grenze. Das erstreckt sich auch auf den privaten Bereich, wie Kurz und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonten. Allerdings kann die Polizei in Privaträumlichkeiten die Einhaltung der verschärften Regeln nicht kontrollieren. Daher erging der „dringende Appell“, sich - auch privat - an die Maßnahmen zu halten.
Nur Begräbnisse ausgenommen
Gültig sind die neuen Regeln für sämtliche Zusammenkünfte wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Vereinsaktivitäten. Als einzige Ausnahme werden Begräbnisse angeführt.
Die Maßnahmen im Überblick:
Veranstaltungen und private Zusammenkünfte:
Gastronomie:
Alters- und Pflegeheime:
Empfehlungen der Bundesregierung an die Länder:
„Unpopulär, aber notwendig“
Kanzler Kurz gestand zu, dass die neuen Maßnahmen „unpopulär“, aber notwendig seien. „Leisten Sie alle einen Beitrag!“, rief er die Bevölkerung auf. Diesem Appell schlossen sich Vizekanzler Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an. Die Verschärfungen treten laut Kurz am Freitag um 0 Uhr in Kraft und sollen für mindestens vier Wochen gültig bleiben.
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