„Kraftakt“ ab Freitag

Corona: Feiern begrenzt, Maskenpflicht ausgeweitet

Politik
19.10.2020 10:50

Nach ihren teils deutlichen Appellen angesichts des rasanten Anstiegs der Corona-Zahlen hat die Regierung am Montag Nägel mit Köpfen gemacht: Im Anschluss an eine Videokonferenz mit den Ländern wurden zahlreiche Verschärfungen bekannt gegeben. Die im Raum stehende österreichweite Sperrstunde um 22 Uhr ist nicht dabei, dafür werden Veranstaltungen und Zusammenkünfte massiv beschränkt, die Maskenpflicht ausgeweitet und der Schutz in Alters- und Pflegeheimen weiter erhöht. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht von einem „rot-weiß-roten Kraftakt“.

Wichtigste Neuerung: Bei Veranstaltungen und Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze gilt indoor eine Sechs-Personen-Grenze. Das erstreckt sich auch auf den privaten Bereich, wie Kurz und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonten. Allerdings kann die Polizei in Privaträumlichkeiten die Einhaltung der verschärften Regeln nicht kontrollieren. Daher erging der „dringende Appell“, sich - auch privat - an die Maßnahmen zu halten.

Nur Begräbnisse ausgenommen
Gültig sind die neuen Regeln für sämtliche Zusammenkünfte wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Vereinsaktivitäten. Als einzige Ausnahme werden Begräbnisse angeführt.

Kanzler Kurz (re.), Vizekanzler Kogler (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Kanzler Kurz (re.), Vizekanzler Kogler

Die Maßnahmen im Überblick:

Veranstaltungen und private Zusammenkünfte:

  • Ohne zugewiesene Sitzplätze: indoor sechs Personen, outdoor zwölf Personen
  • Alle Veranstaltungen mit mehr Personen: nur mit zugewiesenen Sitzplätzen, Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
  • Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen indoor und outdoor
  • Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen (außer bei ganztägigen Aus- und Weiterbildungen)
  • Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen: 1000 indoor, 1500 outdoor

Gastronomie:

  • Sechs Personen am Tisch (plus minderjährige Kinder)
  • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
  • Verpflichtendes Präventionskonzept bei Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen (statt bisher 200)
Die Regierung konferiert mit den Landeshauptleuten. (Bild: APA/BKA/ANDY WENZEL)
Die Regierung konferiert mit den Landeshauptleuten.

Alters- und Pflegeheime:

  • MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen
  • Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern
  • Einheitliche Regelungen für MNS-Pflicht für Personal, regelmäßige Screenings
  • Gesundheitschecks, Voranmeldung und MNS-Pflicht für Besucher
  • Verpflichtendes Hygiene- und Präventionskonzept für alle Einrichtungen

Empfehlungen der Bundesregierung an die Länder:

  1. Weitergehende Einschränkungen bei Veranstaltungen bis hin zur gänzlichen Untersagung
  2. Vorverlegung der Sperrstunde
  3. Alkoholverbot (und Verkaufsverbot ab Sperrstunde) und Maskenpflicht auf belebten Plätzen outdoor
  4. Ausdünnung und Fernunterricht bei Universitäten und Schulen
  5. Verschärfte Maßnahmen bei Alters- und Pflegeheimen über die Bundesregeln hinaus
  6. Betretungsverbote für Gastronomie und Handel
  7. Quarantänemaßnahmen für Gemeinden und Bezirke
Das "virologische Quartett": Innenminister Nehammer, Vizekanzler Kogler, Kanzler Kurz, Gesundheitsminister Anschober (v.l.) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Das "virologische Quartett": Innenminister Nehammer, Vizekanzler Kogler, Kanzler Kurz, Gesundheitsminister Anschober (v.l.)

„Unpopulär, aber notwendig“
Kanzler Kurz gestand zu, dass die neuen Maßnahmen „unpopulär“, aber notwendig seien. „Leisten Sie alle einen Beitrag!“, rief er die Bevölkerung auf. Diesem Appell schlossen sich Vizekanzler Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an. Die Verschärfungen treten laut Kurz am Freitag um 0 Uhr in Kraft und sollen für mindestens vier Wochen gültig bleiben.

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