Am Sonntag um Mitternacht soll die neue Corona-Verordnung in Kraft treten - eigentlich hätte sie schon am Freitag wirksam werden sollen. Die „Krone“ hat sie vorab bekommen und gibt Auskunft darüber, was die Bevölkerung künftig erwartet. In sieben Schwerpunkten regelt die Verordnung laut Gesundheitsministerium die am Montag von der Regierung präsentierten Maßnahmen. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist es das oberste Ziel, „mit aller Kraft einen Lockdown zu vermeiden“. Deshalb setze man auf verschärfte Schutz- und regionale Zusatzmaßnahmen sowie eine breite Unterstützung der Bevölkerung.
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Corona-Verordnung:
Maskenpflicht auch in unterirdischen Passagen
Das Aus für die Gesichtsvisiere kommt nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist mit 7. November. Beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen - etwa einer unterirdischen Passage - ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Bereits bekannt war, dass bei In- und Outdoor-Veranstaltungen mit zugewiesenem Sitzplatz auch am Platz ein MNS getragen werden muss.
Abstand beim Betreten öffentlicher Orte
Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Für öffentlich zugängliche geschlossene Räume gilt zusätzlich eine MNS-Pflicht. Die Abstandsregel gilt übrigens nicht für Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie innerhalb von Gruppen bis maximal sechs Personen.
Ärztliche Bestätigung für MNS-Befreiung
Wer sich künftig bei Kontrollen darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen zu können, muss dies durch eine Bestätigung eines Arztes nachweisen. Für die Gastronomie werden die maximalen Gruppengrößen auf sechs Personen indoor und zwölf Personen outdoor verringert. Zudem dürfen Speisen und Getränke mit Ausnahme von Imbissständen, Märkten und Gelegenheitsmärkten ausschließlich im Sitzen konsumiert werden.
Mund-Nasen-Schutz in Pflegeheimen
Ebenfalls neu geregelt werden in der Novelle Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen. Im Amateurbereich dürfen künftig nur noch sechs Personen indoor und zwölf Personen outdoor teilnehmen. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes wird auch bei der Sportausübung als Grundsatz wieder eingeführt. Beim Betreten von Alters-, Pflege- und Behindertenheimen gilt MNS-Pflicht - ausgenommen sind Bewohner, denen das aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
Undurchsichtige Veranstaltungs-Regeln
Für Veranstaltungen werden die Teilnehmerzahlen deutlich verringert, die umfassenden Vorgaben sind jedoch in der Verordnung etwas umständlich formuliert:
„6 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber diesen anwesende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen. 12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen. 1000 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen. 1500 Personen bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Freien.“
Ärger vor Veröffentlichung der Verordnung
Zuletzt hatte es wegen der Verordnung böses Blut zwischen der SPÖ und der ÖVP gegeben. Die SPÖ machte am Mittwoch eine E-Mail publik, derzufolge die ÖVP-geführten Bundesländer bereits am Montagabend den neuen Verordnungsentwurf mit der Bitte um Rückmeldung und Prüfung erhalten haben. Die Volkspartei wies die Vorwürfe, wonach die SPÖ bei der Informationsweitergabe benachteiligt worden sei, zurück.
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