Am Donnerstag gab es zum ersten Mal binnen 24 Stunden mehr als 2000 Corona-Neuinfektionen in Österreich. Alleine Wien verzeichnete mit 659 so viele Fälle wie noch nie, Höchstwerte gab es auch in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol. Insgesamt wurden 2435 neue Infektionen registriert, 1002 Menschen werden im Krankenhaus behandelt. 15 Patienten starben, damit steigt die Zahl der Corona-Toten auf 940.
Mit den neuen Maßnahmen will die Bundesregierung die Ausbreitung eindämmen. Die dazugehörige Verordnung sorgte unabhängig ihres Inhalts für Unmut: Sie wurde erst am späten Donnerstagabend fertig. Statt - wie geplant - am Freitag tritt sie nun doch erst am Sonntag in Kraft. Dann gilt: Private Treffen dürfen drinnen nur noch zu sechst stattfinden, draußen zu zwölft - plus maximal sechs dazugehörige minderjährige Kinder. Das gilt etwa in der Gastronomie, für Treffen auf Spielplätzen oder in Vereinslokalen sowie für Hochzeiten, Geburtstage usw.
Auch Sportkurse unterliegen der Begrenzung - es dürfen aber mehrere Kurse im selben Raum stattfinden, wenn die Durchmischung ausgeschlossen ist. Limitiert auf sechs bzw. zwölf Teilnehmer sind auch Proben von Chören und Musikkapellen im Amateurbereich.
Bei Begräbnissen nur noch 100 Trauergäste
Ausgenommen von der Personengrenze bleiben religiöse Veranstaltungen sowie der private Wohnbereich. Ebenfalls neu: An Begräbnissen dürfen nur noch 100 statt wie bisher 500 Trauernde teilnehmen. Alle Events über sechs bzw. zwölf Personen sind anzeigepflichtig. Bei professionellen Veranstaltungen sind im Außenbereich 1500 (bisher 3000) Besucher zugelassen, drinnen 1000 (bisher 1500). Ein Mund-Nasen-Schutz ist drinnen wie draußen Pflicht. Speisen und Getränke gibt es nicht, außer die Veranstaltung dauert länger als drei Stunden.
Gastronomiebetriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen brauchen ein Präventionskonzept und einen Covid-Beauftragten (Regelung gilt ab 1. November). Nach Sperrstunde darf im Umkreis von 50 Metern um ein Lokal kein Alkohol getrunken werden. Das gilt übrigens auch für Tankstellenshops mit Bistro und Imbissstände.
Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Die Maskenpflicht wird generell auf alle öffentliche Orte in geschlossenen Räumen ausgeweitet (z.B. Flughäfen, Bahnsteige). Fix ist das Ende der Visiere, wie sie etwa in der Gastronomie oft getragen werden: Masken müssen „eng anliegend“ sein. Bis 7. November gilt eine Übergangspflicht. Gesundheitliche Gründe können von der Pflicht befreien, müssen aber mit ärztlichem Attest bestätigt werden.
Rückkehr des „Babyelefanten“
Der „Babyelefant“ kehrt in die Verordnung zurück: Der Ein-Meter-Abstand in der Öffentlichkeit wurde im Sommer vom Verfassungsgerichtshof für rechtswidrig empfunden. Nun ist er, rechtlich abgesichert, wieder verpflichtend. Ausnahmen gibt es für Personen innerhalb einer Gruppe (maximal sechs Erwachsene plus sechs minderjährige Kinder), Menschen mit Behinderung mit Assistenten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
25 Bezirke ab Montag auf Rot geschaltet
Am Donnerstagabend wurde auch bekannt, dass weitere 21 Bezirke auf Rot geschaltet werden. Damit gibt es ab Montag 25 rote Flecken auf der Österreichkarte.
Teresa Spari und Christoph Budin, Kronen Zeitung
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