Entwurf durchgesickert

Neuer Lockdown: Nur noch 5 Gründe, um rauszugehen

Österreich
30.10.2020 16:28

Wer nach 20 Uhr im Freien ist, wird bei einer Kontrolle einen von fünf Gründen glaubhaft machen müssen. So ist es dem ersten Entwurf der neuen Covid-Verordnung des Gesundheitsministeriums zu entnehmen, der der „Krone“ vorliegt. Die Verordnung soll ab kommender Woche bis Ende November gültig sein, die Ausgangsbeschränkungen vorerst für zehn Tage ab Inkrafttreten. Die Exekutive wird in der Verordnung angehalten, zu kontrollieren - aber nur zu strafen, wenn „gelindere Mittel“ nicht wirken.

Rom, Paris, Madrid und bald Wien: Sofern der neue Verordnungsentwurf abgesegnet wird, sind die Österreicher ganz nach europäischem Vorbild dazu angehalten, das Haus zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr zu verlassen, auch öffentliche Verkehrsmittel dürfen in der Zeit nur für notwendige Zwecke benutzt werden.

Eine tatsächliche Ausgangssperre ist rechtlich allerdings nicht möglich. Auch das neue Covid-Gesetz wird fünf Ausnahmen vorsehen:

  • Abwendung von Gefahr
  • Hilfe für Unterstützungsbedürftige
  • Deckung der Grundbedürfnisse
  • berufliche Zwecke
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung

Zoos, Museen, Bibliotheken und Parks bleiben offen
Die weiteren Einschränkungen sind laut Entwurf - wie bereits angekündigt - ebenfalls massiv: Die Gastronomie und Hotellerie wird geschlossen, ebenso Freizeitbetriebe wie Tanzschulen, Casinos, Theater, Kinos, Indoor-Spielplätze usw. Offen bleiben Zoos, Museen, Bibliotheken und Parks.

(Bild: zVg, stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Wirte dürfen weiterhin liefern
Wie schon im Frühjahr dürfen Wirte wieder Speisen liefern. Abgeholt können sie aber nur zwischen 6 Uhr früh und 20 Uhr abends werden. Hotels dürfen, ebenfalls wie beim ersten Lockdown, Menschen etwa aus beruflichen Gründen beherbergen. Gäste, die bereits im Hotel sind, dürfen bleiben. Auch Internate und Kuranstalten bleiben geöffnet.

Seilbahn-Benützung nur in Ausnahmefällen
Bitter für den Ski-Tourismus: Die Benützung von Seilbahnen ist nur noch für Spitzensportler oder aus triftigen Gründen, etwa zur Abwendung von Gefahr, erlaubt. An öffentlichen Orten darf kein Kontaktsport ausgeübt werden, das Betreten von Indoor-Sportstätten für Amateursportler ist untersagt. Im Freien darf weiter gesportelt werden.

(Bild: zVg, stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Schulen und Handel bleiben geöffnet
Die Schulen sowie der Handel bleiben geöffnet. In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter aber nur ein Kunde aufhalten.

Vorerst auch keine „Gelegenheitsmärkte“
Veranstaltungen wie Hochzeiten, Busreisen, Ausstellungen, Messen werden untersagt. Aufgezählt werden dabei auch „Gelegenheitsmärkte“ - damit würden Christkindlmärkte zumindest bis Ende November ausfallen. Fußballspiele oder Skirennen im Spitzensport dürfen stattfinden, aber ohne Publikum.

(Bild: zVg, stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Begräbnisse mit maximal 50 Gästen
Begräbnisse dürfen mit maximal 50 Gästen, Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand stattfinden. Profi-Künstler können weiterhin proben, müssen aber ein Covid-Präventionskonzept erarbeiten.

Keine Besuchsverbote in Pflegeheimen mehr
Auf einen Kritikpunkt aus dem Frühjahr geht die neue Verordnung gesondert ein: In der Altenpflege und in Behindertenheimen soll es nicht mehr zu Besuchsverboten kommen. Dafür müssen sich Mitarbeiter künftig zweimal pro Woche einem Covid-Test unterziehen.

(Bild: zVg, stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Der Entwurf wurde am Freitag mit den Sozialpartnern besprochen, am Samstag folgen noch Landeshauptleute und die Opposition. Am späten Nachmittag sollen die Maßnahmen offiziell verkündet werden und voraussichtlich kommende Woche in Kraft treten. Die Ausgangsbeschränkungen sind vorerst auf zehn Tage begrenzt, die Verordnung selbst bis Ende November befristet.

Teresa Spari, Kronen Zeitung/krone.at

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