Insgesamt bedeutet die Einigung eine durchschnittliche Anpassung um 0,9 Prozent. Die Kosten für das Budget liegen bei 335 Millionen Euro sowohl für die gesetzliche Pensionsversicherung als auch für den öffentlichen Sektor. Wie Finanzminister Josef Pröll erklärte, sind diese Mittel bereits in dem am Wochenende vereinbarten Budget berücksichtigt. Bundeskanzler Werner Faymann bezeichnete es als "innere Verpflichtung", dass - wie von der Pensionskommission vorgeschlagen - den kleineren und mittleren Pensionisten die Inflation abgegolten werde. Für Pröll ist der Abschluss ein "verantwortungsvolles Ergebnis".
Seniorenvertreter nicht ganz zufrieden
Etwas weniger glücklich zeigten sich die Seniorenvertreter. Der Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, Andreas Khol, meinte, der Abschluss sei für "viele gut, aber für manche schmerzhaft". Vor allem für die Bezieher höherer Pensionen bedeute dies ein "schmerzhaftes Opfer". Der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, verwies auch darauf, dass die Senioren schon mit der Einigung auf Kürzungen im Pensionsbereich im Zuge der Budgetverhandlungen "große Opfer" gebracht hätten.
Blecha und Khol erklärten, dass die Senioren rund eine halbe Milliarde Euro zur Konsolidierung des Budgets beisteuern. Auch Faymann bekräftigte, dass die Senioren "sehr viel" dazu beitragen. Pröll verwies dazu auf die vereinbarte Aliquotierung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für neue Pensionisten und dass sie im ersten Jahr keine Pensionserhöhung bekommen. Der Chef der Pensionskommission, Bernhard Schwarz, begrüßt die Gestaltung der Pensionsanpassung und bezeichnete es als "sehr positiv", dass die besserverdienenden Senioren einen Beitrag für die Budgetkonsolidierung leisten müssen.
Heftige Kritik von Grünen, FPÖ und BZÖ
Heftige Kritik übte hingegen die Opposition. Der grüne Sozialsprecher Karl Öllinger hält die neuerliche Einführung eines "Deckels" bei den Pensionserhöhungen für "sehr wahrscheinlich verfassungsrechtlich nicht haltbar", weil gut zehn Prozent der Pensionisten nun bereits über fünf Jahre hinweg nicht einmal die Inflation ausgeglichen worden sei.
Obwohl der freiheitliche Seniorenring dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat, sprach FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer von einer "Verhöhnung der Pensionisten", weil die durchschnittliche Erhöhung um 0,9 Prozent de facto eine Kürzung der Pensionen bedeute. BZÖ-Obmann Josef Bucher lehnte die prozentuelle Pensionserhöhung ab und forderte stattdessen eine Einmalzahlung für Pensionen bis 1.500 Euro brutto.
Kritik von Jugendvertretern zurückgewiesen
Die Kritik von Jugendvertretern wiesen sowohl der Kanzler als auch sein Vize zurück. Pröll meinte, dass ab 2014 die Ausgabendynamik gebrochen sei. Mit dem dann wirksam werdenden Auslaufen der Hackler-Regelung werde "so schwer eingegriffen wie nie zuvor", verwies der Finanzminister darauf, dass das Antrittsalter für diese Langzeitversichertenregelung dann schlagartig um zwei Jahre hinaufgesetzt wird.
Faymann betonte im Gegenzug, dass die SPÖ das Versprechen eingehalten habe, dass die Hackler-Regelung bis 2013 in Kraft bleibe. Bis dahin bleibe mit Ausnahme der Verteuerung des Nachkaufs von Studienzeiten für die Hackler-Pensionen alles gleich.
Hackler-Regelung verschwindet erst ab 2050
Der Hackler-Regelung ist es somit trotz aller ÖVP-Versuche auch bei der Budgeterstellung für das Jahr 2011 nicht wirklich an den Kragen gegangen. Auch nach der Verschärfung der Zugangsbestimmungen mit 2014 wird sie noch Jahrzehnte nachwirken, sollten sie bis dahin nicht weitere Reformen doch noch klein kriegen. So richtig verschwinden wird die Langzeitversichertenregelung nach derzeitigen Plänen jedenfalls erst ab 2050.
Der Grund dafür: Derzeit ist die Hackler-Regelung deutlich attraktiver als die normale Frühpension. Hat eine Frau 40 Versicherungsjahre oder ein Mann 45, kann sie ohne Abschläge in Anspruch genommen werden - und zwar von Frauen ab 55 und von Männern ab 60. Für die sogenannte Korridorpension, also die klassische Frühpension, braucht man zwar nur 37,5 Jahre, dafür kann man sie erst mit 62 antreten und muss noch dazu einen erheblichen Abschlag hinnehmen.
Auf Sicht sollen nun diese beiden Pensionstypen fusioniert werden, auch wenn die Hackler-Regelung weiter attraktiver bleibt. Ab 2014 gilt für diese bei Männern ebenfalls das Antrittsalter 62 (Frauen 57), der zusätzliche Strafabschlag von 2,1 Prozent jährlich fällt aber im Gegensatz zur Korridorpension weg. Anfallen wird freilich nunmehr der normale Abschlag, der auch für die Korridorpension gilt - und zwar in Höhe von 4,2 Prozent.
Durch diesen Wegfall der Zusatz-Abschläge bleibt die Hackler-Regelung allerdings noch über Jahrzehnte attraktiver als die klassische Frühpension. Da sich allerdings im Rahmen der Pensionsharmonisierung jene Zeiten, die im so genannten Neurecht erworben wurden, bei der jeweiligen Pensionsberechnung von Jahrgang zu Jahrgang weiter erhöhen, wird nach Darstellung des Sozialministeriums der Vorteil über die Abschläge immer weiter aufgefressen. 2050 sollte es dann so weit sein, dass durch die erfolgte Harmonisierung die Bedingungen über die Hackler-Regelung dann sogar schlechter werden, da für sie 45 Versicherungsjahre benötigt werden und nicht nur 37,5 wie für die Korridorpension, jedoch die Abschläge mehr oder weniger gleich sind, womit die Langzeitversicherungsregelung totes Recht wäre.
Pensionsreformen im Zwei-Jahres-Takt
Freilich ist es nicht unbedingt wahrscheinlich, dass es bis 2050 bei exakt dieser Regelung bleibt. Alleine im letzten Jahrzehnt gab es Pensionsreformen mehr oder weniger im Zwei-Jahres-Takt.
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