Diese Regeln gelten

Lockdown: Jetzt muss auch der Handel zusperren

Österreich
14.11.2020 13:11

Die Verordnung des neuen, nun härteren Lockdowns, der von kommendem Dienstag bis 6. Dezember gelten soll, trifft nun kurz vor Weihnachten auch den Handel. Nach Gastronomie, Theatern und Hotellerie müssen jetzt auch die meisten Geschäfte ihre Pforten schließen. Ausgenommen ist nur die Deckung des täglichen Bedarfs, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Märkte, Drogerien und Apotheken. Körpernahe Dienstleistungen sperren ebenfalls, und zwar auch die Friseure.

Von der Schließung des Handels ausgenommen wird der Gesundheitsbereich. Neben Apotheken bleibt also etwa auch der Medizinprodukteverkauf geöffnet. Ebenso geöffnet bleiben der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen und Waschstraßen, Banken, die Post, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten.

(Bild: Peter Tomschi)

Die Öffnungszeiten bleiben wie zuletzt auf 6 bis 19 Uhr limitiert. Verkauft werden dürfen nur Waren, die dem typischen Warensortiment des Handels entsprechen. Weiterhin gilt an öffentlichen Orten die Pflicht zum Ein-Meter-Abstand, in Innenräumen zusätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Außerdem soll sichergestellt sein, dass pro Kunde zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, so darf sich nur ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Friseure und Kosmetikstudios müssen schließen
Geschlossen bleiben nun auch, anders als im „Lockdown light“, Friseure, Kosmetikstudios, Tattoostudios und Massageinstitute. Auch auf Besuche in Museen, Kinos, Theatern und Zoos wird man in den nächsten Wochen weiterhin verzichten müssen.

(Bild: ©1st footage - stock.adobe.com)

An religiösen Zusammenkünften darf hingegen teilgenommen werden. Begräbnisse sind auf 50 Personen limitiert. Im künstlerischen Bereich sind weiter Proben erlaubt.

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