Seit Mitternacht gilt in Österreich ein zweiter Voll-Lockdown - bis inklusive 6. Dezember bleibt das Land wieder fast komplett heruntergefahren. Auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zeigt sich, dass es zahlreiche Fragen gibt, die die Österreicher beschäftigen. Etwa, ob Oma und Opa auf die Enkel aufpassen dürfen oder ob Fahrprüfungen stattfinden und wo überall man spazieren gehen darf. Zudem hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am Dienstag zu den Themen Christkindlmärkte, die Krampus-Tradition, aber auch die unterschiedlichen Entschädigungen für Handel und Gastronomie Stellung bezogen.
Noch einmal im Überblick, was erlaubt ist und was nicht:
Kanzler stellte sich im ORF-Radio Fragen der Österreicher
Zudem beantwortete Dienstagfrüh, nur wenige Stunden nach Beginn des zweiten Lockdowns, Bundeskanzler Kurz im Ö3-Wecker Fragen zu weiteren Themen, die die Österreicher als nicht ausreichend erklärt ansehen. So beschäftigte etwa, warum der Handel zwischen 20 und 60 Prozent des Umsatzes eines normalen Novembers ersetzt bekommen soll, die Hotellerie und Gastronomie aber bis zu 80 Prozent.
Gleicher Prozentsatz „verfassungswidrig“
Das, so Kurz, liege daran, dass festgestellt worden sei, dass ein gleicher Prozentsatz für unterschiedliche Branchen „verfassungswidrig, weil unfair wäre“. Die Gründe dafür seien einerseits die verschiedenen Margen, andererseits die „Wiederverkaufsfähigkeit“ sei unterschiedlich sei. So werde ein Gast, der jetzt vier Wochen nicht ins Restaurant gehen könne, in der Zeit danach eher nicht doppelt so viel oder doppelt so häufig etwas dort konsumieren, ein Interessent an einem Auto würde dies aber sehr wohl dann noch bestellen. Das Auto habe für den Händler auch vier Wochen später fast denselben Wert.
Keine Christkindlmärkte „so, wie wir sie kennen“
Noch wisse „niemand“, wie die Vorweihnachtszeit aussehen wird. Christkindl- oder Wintermärkte jedenfalls würden heuer „so, wie wir sie kennen“, nicht kommen, so Kurz. Ob es in einer anderen Form welche geben kann, werde sich „in den nächsten ein bis zwei Wochen zeigen“. Das absolute Ziel sei - abgesehen davon, die Spitäler und da besonders die Intensivstationen nicht zu überlasten -, Weihnachten zu retten, damit man zumindest im kleinsten Kreis feiern könne.
Ist ein einzelner Krampus ein Problem?
Was die traditionellen Krampusläufe betrifft, so fragte ein Anrufer aus Osttirol, ob er denn alleine laufen dürfe, um das Brauchtum zumindest eingeschränkt zu pflegen. „Wenn wer alleine läuft, dann kann und will man ihm nicht vorschreiben, was er dabei anzieht“, so Kurz. Auf Nachfrage von Moderator Robert Kratky, dass also ein einzelner Krampus kein Problem sei, antwortete der Kanzler: „Ich glaube nicht, dass die Polizei ihn stoppen würde.“ Auf die weiteren Zusammenkünfte in dieser Zeit vor allem im ländlichen Raum müsste heuer aber verzichtet werden.
Apropos Polizei und Kontrolle: Kurz betonte, die Polizisten würden „mit sehr viel Verständnis und Hausverstand“ in diese „schwierigen Aufgaben“ gehen. Verständnis erhoffe er sich auch der Polizei gegenüber, die derzeit „einen extrem schwierigen Job“ habe.
„Private Partys und große Zusammenkünfte sind eine Gefahr“
Natürlich sei in der Situation aber auch die „nötige Konsequenz“ der Polizisten gefragt. „Wenn Personen absichtlich sich gegen Gesetze stellen und somit andere gefährden, dann wird die Polizei auch einschreiten“, so Kurz. Private Partys und große Zusammenkünfte seien eine Gefahr - „nicht nur für die Menschen, die sich treffen, sondern für alle“.
Aus dem ersten Lockdown gelernt habe man, dass es Sonderregelungen für gewisse Bereiche brauche. So seien im März Begräbnisse sehr stark eingeschränkt gewesen, das halte er „persönlich für ganz, ganz schwierig, denn wenn jemand stirbt, muss man die Möglichkeit haben, sich auch würdig verabschieden zu können“. Da gebe es jetzt zu Recht „wesentlich großzügigere Regelungen“.
Haben auch Sie Fragen an Bundeskanzler Kurz oder an die Wirtschafts- bzw. Bildungsminister Margarete Schramböck und Heinz Faßmann? Dann stellen Sie sie hier - im #Brennpunkt-Talk am Mittwoch werden sie beantwortet. Und auch die „Krone“ beantwortet in der Mittwochsausgabe Detailfragen verunsicherter Leser.
Kronen Zeitung/krone.at
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