Großeltern, Wohnsitze

Die „Krone“ beantwortet die Fragen zum Lockdown

Österreich
17.11.2020 18:00

Seit Mitternacht gilt in Österreich ein zweiter Voll-Lockdown - bis inklusive 6. Dezember bleibt das Land wieder fast komplett heruntergefahren. Auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zeigt sich, dass es zahlreiche Fragen gibt, die die Österreicher beschäftigen. Etwa, ob Oma und Opa auf die Enkel aufpassen dürfen oder ob Fahrprüfungen stattfinden und wo überall man spazieren gehen darf. Zudem hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am Dienstag zu den Themen Christkindlmärkte, die Krampus-Tradition, aber auch die unterschiedlichen Entschädigungen für Handel und Gastronomie Stellung bezogen.

  • Ich habe einen Zweitwohnsitz in einem anderen Bundesland. Darf ich hinfahren?
    Ja. Fahrten zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz fallen unter die „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“. Es gibt keine geografischen oder zeitlichen Einschränkungen.
  • Dürfen Großeltern auf Enkelkinder aufpassen, wenn die Eltern arbeiten müssen?
    Wenn Großeltern enge Bezugspersonen sind, mit denen es in der Regel mehrmals pro Woche Kontakt gibt, fällt dies unter die Ausnahme „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“. Gehören die Großeltern der Risikogruppe an, sollte Kontakt aber vermieden werden.
  • Ich möchte meine Eltern besuchen. Darf ich auch bei ihnen übernachten?
    Ja, hier handelt es sich um die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens; darunter fällt der Besuch der Kinder, Eltern, Geschwister. Es dürfen sich aber nicht mehrere Haushalte gleichzeitig treffen - Familienfeiern sind dementsprechend nicht gestattet.
(Bild: Dieter Hawlan/stock.adobe.com)
  • Ich möchte einen Rad- oder Wanderausflug machen. Darf ich dafür die Grenzen meiner Gemeinde oder des Bundeslandes überschreiten?
    Ja. Man kann zur „körperlichen oder geistigen Erholung“ überall hinfahren, z. B. mit Auto oder U-Bahn. In Massenbeförderungsmitteln (wenn möglich) und dazugehörigen Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von einem Meter einzuhalten und eine Maske zu tragen.
  • Meine Brille/mein Hörgerät ist kaputt. Wo bekomme ich Ersatz her?
    Optiker und Hörgeräte-Akustiker dürfen auch im Lockdown öffnen. Das gilt für alle Händler, die Medizinprodukte, Sanitärartikel, Heilbehelfe und Hilfsmittel verkaufen, ebenso für Gesundheitsdienstleistungen.
  • Ich bin Diabetikerin. Darf medizinische Fußpflege gemacht werden?
    Ja. Gesundheitsdienstleistungen bleiben erlaubt. Diabetische Fußpflege und Fußpflege bei akuten Beschwerden darf weiterhin durchgeführt werden - auch beim Kunden zu Hause.
  • Dürfen Reinigungskräfte uneingeschränkt zu ihren Kunden kommen?
    Ja. Die Reinigungskraft darf ihren eigenen Wohnbereich für berufliche Zwecke verlassen (Ausnahme Nr. 4). Beim Kunden zu Hause sollte auf den Abstand geachtet und Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
(Bild: stock.adobe.com)
  • Mein Kind macht den Führerschein. Bleiben die Fahrschulen im Lockdown geöffnet? Und darf ich mit dem Fahrschüler private Übungsfahrten machen?
    Bis 6. Dezember gibt es laut Wirtschaftskammer keine Fahrschulkurse, Fahrschulausbildungen und Führerscheinprüfungen. Private Ausbildungsfahrten können im Rahmen der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen gemacht werden, also zum Beispiel um zum Einkaufen zu fahren oder zur Erholung im Freien zu kommen. Bei haushaltsfremden Personen gilt Maskenpflicht.
  • Ich habe in meiner Wohnung schon länger Renovierungsarbeiten geplant. Gibt es Einschränkungen für Handwerker wie Maler oder Installateure?
    Handwerker dürfen weiterhin Arbeiten bei Kunden zu Hause durchführen. Das gilt unter anderem für den Bau, im Baunebengewerbe, für Elektriker, Tischler oder Installateure und sowohl für geplante Arbeiten als auch für Notfälle. Bei den Arbeiten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und zu anderen Personen der Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
  • Ich beziehe im Lockdown eine Wohnung. Geht das und dürfen Freunde, Familie bzw. eine Umzugsfirma beim Siedeln helfen?
    Ein Umzug fällt unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und ist demnach grundsätzlich möglich. Private Helfer können den Ausnahmegrund „Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen“ geltend machen. Es gilt Maskenpflicht, zu Personen aus einem anderen Haushalt muss ein Meter Abstand gehalten werden. Professionellen Umzugsfirmen ist es während des Lockdowns gestattet, Umzüge durchzuführen.

Noch einmal im Überblick, was erlaubt ist und was nicht:

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Kanzler stellte sich im ORF-Radio Fragen der Österreicher
Zudem beantwortete Dienstagfrüh, nur wenige Stunden nach Beginn des zweiten Lockdowns, Bundeskanzler Kurz im Ö3-Wecker Fragen zu weiteren Themen, die die Österreicher als nicht ausreichend erklärt ansehen. So beschäftigte etwa, warum der Handel zwischen 20 und 60 Prozent des Umsatzes eines normalen Novembers ersetzt bekommen soll, die Hotellerie und Gastronomie aber bis zu 80 Prozent.

Gleicher Prozentsatz „verfassungswidrig“
Das, so Kurz, liege daran, dass festgestellt worden sei, dass ein gleicher Prozentsatz für unterschiedliche Branchen „verfassungswidrig, weil unfair wäre“. Die Gründe dafür seien einerseits die verschiedenen Margen, andererseits die „Wiederverkaufsfähigkeit“ sei unterschiedlich sei. So werde ein Gast, der jetzt vier Wochen nicht ins Restaurant gehen könne, in der Zeit danach eher nicht doppelt so viel oder doppelt so häufig etwas dort konsumieren, ein Interessent an einem Auto würde dies aber sehr wohl dann noch bestellen. Das Auto habe für den Händler auch vier Wochen später fast denselben Wert.

Auch Baumärkte waren in den letzten Tagen sehr frequentiert. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Auch Baumärkte waren in den letzten Tagen sehr frequentiert.

Keine Christkindlmärkte „so, wie wir sie kennen“
Noch wisse „niemand“, wie die Vorweihnachtszeit aussehen wird. Christkindl- oder Wintermärkte jedenfalls würden heuer „so, wie wir sie kennen“, nicht kommen, so Kurz. Ob es in einer anderen Form welche geben kann, werde sich „in den nächsten ein bis zwei Wochen zeigen“. Das absolute Ziel sei - abgesehen davon, die Spitäler und da besonders die Intensivstationen nicht zu überlasten -, Weihnachten zu retten, damit man zumindest im kleinsten Kreis feiern könne.

Ist ein einzelner Krampus ein Problem?
Was die traditionellen Krampusläufe betrifft, so fragte ein Anrufer aus Osttirol, ob er denn alleine laufen dürfe, um das Brauchtum zumindest eingeschränkt zu pflegen. „Wenn wer alleine läuft, dann kann und will man ihm nicht vorschreiben, was er dabei anzieht“, so Kurz. Auf Nachfrage von Moderator Robert Kratky, dass also ein einzelner Krampus kein Problem sei, antwortete der Kanzler: „Ich glaube nicht, dass die Polizei ihn stoppen würde.“ Auf die weiteren Zusammenkünfte in dieser Zeit vor allem im ländlichen Raum müsste heuer aber verzichtet werden. 

(Bild: Andreas Tröster)

Apropos Polizei und Kontrolle: Kurz betonte, die Polizisten würden „mit sehr viel Verständnis und Hausverstand“ in diese „schwierigen Aufgaben“ gehen. Verständnis erhoffe er sich auch der Polizei gegenüber, die derzeit „einen extrem schwierigen Job“ habe.

„Private Partys und große Zusammenkünfte sind eine Gefahr“
Natürlich sei in der Situation aber auch die „nötige Konsequenz“ der Polizisten gefragt. „Wenn Personen absichtlich sich gegen Gesetze stellen und somit andere gefährden, dann wird die Polizei auch einschreiten“, so Kurz. Private Partys und große Zusammenkünfte seien eine Gefahr - „nicht nur für die Menschen, die sich treffen, sondern für alle“.

Aus dem ersten Lockdown gelernt habe man, dass es Sonderregelungen für gewisse Bereiche brauche. So seien im März Begräbnisse sehr stark eingeschränkt gewesen, das halte er „persönlich für ganz, ganz schwierig, denn wenn jemand stirbt, muss man die Möglichkeit haben, sich auch würdig verabschieden zu können“. Da gebe es jetzt zu Recht „wesentlich großzügigere Regelungen“.

(Bild: Klemens Groh)

Haben auch Sie Fragen an Bundeskanzler Kurz oder an die Wirtschafts- bzw. Bildungsminister Margarete Schramböck und Heinz Faßmann? Dann stellen Sie sie hier - im #Brennpunkt-Talk am Mittwoch werden sie beantwortet. Und auch die „Krone“ beantwortet in der Mittwochsausgabe Detailfragen verunsicherter Leser.

Kronen Zeitung/krone.at

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt