Weil Schwangere nach neuesten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, werden sie verstärkt geschützt. Arbeiten sie in Berufen mit Körperkontakt - also als Kindergärtnerin, Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Piercerin oder Masseurin -, werden sie ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung haben.
Ein entsprechender Antrag der ÖVP und der Grünen wird am Donnerstag im Sozialausschuss beschlossen. Der Antrag sieht vor, dass Arbeitgebern das fortbezahlte Entgelt ersetzt wird. Die Gewerkschaft fordert seit Längerem einen besseren Schutz für Schwangere in der Corona-Pandemie. Die SPÖ zeigte sich erfreut über den besseren Schutz werdender Mütter. „Endlich kommt die Regierung unserer Forderung nach“, meinte SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek.
Höhere Wahrscheinlichkeit für schweren Krankheitsverlauf
In der fortgeschrittenen Schwangerschaft - nicht in den ersten drei Monaten - besteht nach neuen medizinischen Erkenntnissen der ÖGGG (Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion. Deshalb will Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) Schwangere und ihre Ungeborenen mit dem Anspruch auf Freistellung schützen, wo ein Mindestabstand nicht möglich ist.
Betroffen sind nach Schätzung des Arbeitsministeriums rund 4500 Schwangere, man rechnet mit rund zehn Millionen Euro pro Monat für den Entgelt-Kostenersatz. Von dem Antrag nicht umfasst sind Selbstständige, mit dem für ihren Mutterschutz zuständigen Sozialministerium würden aber bereits Gespräche geführt, hieß es. Umfasst sind aber alle Arbeiterinnen und Angestellten, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und freie Dienstnehmerinnen.
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