Keine Weihnachtsmärkte und das Aus für Punschstände: Wie angekündigt, hat die Regierung am Mittwoch in Sachen Lockdown-Verordnung in gewissen Bereichen auch noch einmal nachgeschärft - nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Coronavirus-Infektionszahlen, die weiterhin keinen besonderen Anlass zur Freude geben. Ein Ausschankverbot für Alkohol, das den gesamten Take-away-Bereich betrifft, war bereits im Vorfeld bestätigt worden. Auch die Gastronomie muss bis 6. Jänner geschlossen bleiben.
Punsch, Glühwein und vielleicht auch die eine oder andere Bezugsperson - selbstverständlich im Freien - treffen: Das wird es heuer zumindest vorerst nicht geben. Denn die Regierung verkündete am Mittwoch ein Ausschankverbot für alkoholische Getränke - wie die „Krone“ bereits vorab berichtet hatte. Auch gab es eine Absage für Weihnachtsmärkte.
Privater Konsum weiterhin erlaubt
Privater Konsum, auch in der Öffentlichkeit, bleibt freilich weiterhin erlaubt - übertreiben sollte man es aber nicht. Denn ob das jeweilige Verhalten unzulässig ist, darüber entscheidet die Exekutive im Einzelfall. Eine „Ansammlung von mehreren Personen mit Alkohol“ würde zur Anzeige führen, hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bereits Anfang November klargestellt.
In Deutschland besteht dagegen in gewissen Corona-Hotspots tatsächlich bereits ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen - etwa in Passau. Auch in Köln war zum Faschingsbeginn am 11. November ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen verhängt worden.
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