„Bezügepyramide“

Gehälter für Politiker steigen um 1,5 Prozent

Österreich
03.12.2020 09:47

Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 1,5 Prozent. Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag bekannt gegeben. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner in Kraft.

Ausgangspunkt der „Bezügepyramide“ sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten laut „Wiener Zeitung“ kommendes Jahr 9228 Euro brutto monatlich - um 136 Euro mehr als heuer. Ausgehend von deren Gehältern werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet.

An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit 25.332 Euro (plus 374 Euro), vor Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit 22.618 Euro Monatsgage (plus 334 Euro) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 19.904 (plus 294 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 18.456 Euro (plus 273), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch überschritten werden können.

Minister steigen etwas „schlechter“ aus
Ursprünglich hatten Landeshauptleute und Minister Anspruch auf dieselben Einkommen. Seit einer gestaffelten Gehaltserhöhung für das Jahr 2019 steigen die bis dahin mit den Landeschefs „synchronisierten“ Minister allerdings etwas schlechter aus: sie erhalten kommendes Jahr 18.094 Euro (plus 267 Euro). Den Klubobleuten der vier Parlamentsparteien stehen 15.380 Euro zu (plus 227 Euro), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 18.999 Euro (plus 281 Euro).

(Bild: stock.adobe.com)

Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (16.610 Euro), die Landtagspräsidenten (13.842) und die Landtagsabgeordneten (7382). Dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) - genauer: dem Bürgermeister der nach Wien zweitgrößten Stadt - stehen maximal 15.688 Euro zu. Und die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4614 Euro (plus 68).

Kein Spielraum bei Gehaltserhöhungen
Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2021 waren allerdings beide Werte mit 1,5 Prozent gleich hoch.

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