Nach massiver Kritik

Polizei darf doch nicht in Wohnungen kontrollieren

Politik
10.12.2020 17:32

Die Polizei soll nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde am Donnerstagabend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag. 

Zunächst sollte eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes festgeschrieben werden. Diese Gesetzesvorlage wird nun nach massiver Kritik abgeändert. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried hatte etwa einen massiven Eingriff ins Privatleben geortet. Im Frühjahr hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) noch gesagt: „Die Polizei kann nicht einfach in eine Wohnung gehen.“ Dabei wird es nun auch bleiben.

Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried

Registrierung in Spitälern und Altenheimen
Weiters soll die Registrierung auch in Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Das geht aus einem der APA vorliegenden Abänderungsantrag hervor. Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

(Bild: Getty Images)

Abholung von Speisen ohne Registrierung möglich
Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als 15 Minuten in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

Derzeit ist es auch in den heimischen Einkaufszentren noch verboten, in Lokalen und Restaurants zu essen oder zu trinken. (Bild: APA/FOTOKERSCHI.AT / BAYER)
Derzeit ist es auch in den heimischen Einkaufszentren noch verboten, in Lokalen und Restaurants zu essen oder zu trinken.

Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reise-Einschränkungen. Bei der Reise-Verordnung wird nicht mehr nur auf Risiko-Staaten, sondern auf alle Länder abgestellt.

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