„Grenzt Islam aus“

Kopftuchverbot an Volksschulen verfassungswidrig

Österreich
11.12.2020 16:07

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am späten Freitagnachmittag das Verhüllungsverbot in Volksschulen (das sogenannte Kopftuchverbot) als verfassungswidrig aufgehoben. Der Nationalrat hatte das umstrittene Gesetz Mitte Mai 2019 während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen. Die Regelung greife eine bestimmte Religion, nämlich den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichter mündlich die Entscheidung.

Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter in seiner Erklärung am Freitag erläuterte, begründe der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll.

„Islamische Tradition als solche ausgegrenzt“
„Durch die Regelung (...) wird islamische Herkunft und Tradition als solche ausgegrenzt“, kritisierte Grabenwarter bei der Verkündung der Entscheidung der Höchstrichter. Das von ÖVP und FPÖ 2019 beschlossene Kopftuchverbot ist zwar vorderhand religionsneutral formuliert. Es untersagt Schülerinnen und Schülern bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem sie zehn Jahre alt werden, „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Allerdings wurde das Gesetz von ÖVP und FPÖ explizit als Verbot des muslimischen Kopftuchs begründet.

Darauf verwies auch Grabenwarter in der Urteilsbegründung. Er betonte, dass der Gesetzestext zwar nicht ausdrücklich auf das islamische Kopftuch abziele. Aus den Gesetzesmaterialien komme diese Absicht des Gesetzgebers aber zum Ausdruck. Daher habe auch der Verfassungsgerichtshof das Gesetz, das mehrere Interpretationsvarianten zulasse, so interpretiert. Damit verstoße es allerdings gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, wie Grabenwarter erläuterte.

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Bild: APA/Georg Hochmuth)
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter

Verlangt hatten die Aufhebung des Kopftuchverbots zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sahen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung - und auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.

IGGÖ über VfGH-Entscheidung erfreut
Gegen die im Mai 2019 erfolgte Änderung des Schulunterrichtsgesetzes hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) im Jänner 2020 Beschwerde eingebracht. Deren Präsident Ümit Vural zeigte sich über die Entscheidung des VfGH erfreut. Sie beweise, „dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben“, erklärte er in einer Aussendung.

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

NEOS: „Ende von türkisem Ablenkungsmanöver“
Auch NEOS-Integrationssprecher Yannick Shetty zeigte sich erfreut. „Wir begrüßen die Entscheidung des VfGH, die unsere Auffassung bestätigt, dass ein einseitiges Kopftuchverbot grundrechtswidrig ist, weil es zwischen den Religionsgemeinschaften diskriminiert“, sagt er. Die Diskussion um ein Kopftuchverbot sei stets ein „Ablenkungsmanöver der Kurz-ÖVP“ gewesen. „Im Zentrum stand für Türkis immer ein populistischer Rechtskurs mit Blick auf FPÖ-Stimmen“, so Shetty.

VfGH-Urteil erfreut SPÖ und Grüne
Auch SPÖ und Grüne reagierten erfreut. „Die Entscheidung des Höchstgerichts ist zu respektieren, jetzt sind die Regierungsfraktionen am Zug“, hieß es aus dem SPÖ-Klub. Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer betonte die freie Entfaltung und Selbstbestimmung von Mädchen und jungen Frauen.

FPÖ-Chef Hofer bedauerte Entscheidung
„Ich bedauere die Entscheidung der Höchstrichter“, meinte hingegen FPÖ-Obmann Hofer via Aussendung. Nun sei das Parlament am Zug: Durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat habe man die Möglichkeit, die Regelung durch ein Verfassungsgesetz wieder in Kraft zu setzen, hofft er. Wiens FP-Chef Dominik Nepp ortete gar „einen dramatischen Kniefall vor dem politischen Islam“.

Bedauern bei Bildungsminister Faßmann
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bedauert die VfGH-Entscheidung. Über eine mögliche Neuregelung wollte man im Bildungsministerium noch nichts sagen. Mädchen hätten dadurch „nicht die Möglichkeit, frei von Zwang ihren Weg durchs Bildungssystem zu gehen“, sagte er.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP)

Kopftuchverbote europaweit umstritten
Gesetze, die das Tragen religiöser Symbole betreffen, gibt es in einigen europäischen Ländern und sie sind zum Teil heftig umstritten. Manche Länder verbieten das Kopftuch landesweit, andere überlassen es den Schulen, Regelungen zu erlassen.

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