Reisen, Besuche, Maske

Diese harten Regeln gelten jetzt für Weihnachten

Österreich
16.12.2020 06:00

Die Regierung schickt am Mittwoch die neue Corona-Verordnung auf den Weg, die die Regeln für die kommenden Feiertage vorgibt. Darin wird etwa festgelegt, dass sich Rückkehrer aus dem Ausland in Quarantäne begeben müssen und nun auch in Innenräumen eine Maskenpflicht gelten wird. Die Verordnung gilt bis 26. Dezember - wie in diesem Jahr Silvester gefeiert werden kann, bleibt davon jedoch noch unberührt.

Gut eine Woche vor Weihnachten gab es am Dienstag Details zur geplanten Feiertagsverordnung. Vorweg: Die Details stammen aus einem dem parlamentarischen Hauptausschuss übermittelten Entwurf, die finale Version wird erst am Mittwoch präsentiert.

Weihnachten mit zehn Personen aus zehn Haushalten
Wie angekündigt, werden die Beschränkungen für private Treffen am 24. und 25. Dezember erweitert: Es dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten treffen. Eingerechnet sind in diese Zahl auch (minderjährige) Kinder. An den beiden Tagen sind auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Bis zum 23. und am 26. Dezember gilt weiter: Tagsüber dürfen sich sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, plus höchstens sechs minderjährige Kinder.

Zehn Personen aus zehn Haushalten sind zu diesem außergewöhnlichen Weihnachtsfest erlaubt. (Bild: ©Kalim - stock.adobe.com)
Zehn Personen aus zehn Haushalten sind zu diesem außergewöhnlichen Weihnachtsfest erlaubt.

Zwischen 20 und 6 Uhr bleiben an diesen Tagen nur Treffen mit den engsten Bezugspersonen erlaubt. Das heißt: Ein Haushalt darf höchstens eine haushaltsfremde Person treffen, sofern sie ein enger Familienangehöriger (Eltern, Kinder, Geschwister) oder eine wichtige Bezugsperson ist.

Maskenpflicht wird ausgeweitet
Neu ist eine Maskenpflicht in Innenräumen. Sie gilt auch für private Treffen, etwa in Garagen, Schuppen oder Scheunen, sowie Begräbnisse, unaufschiebbare Sitzungen oder Seminare. Ausgenommen sind auch hier der 24. und 25. Dezember. Am Arbeitsplatz muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und zwar dort, wo „physischer Kontakt“ nicht ausgeschlossen werden kann.

Insbesondere am Arbeitsplatz soll künftig auch in Innenräumen Maske getragen werden. (Bild: ©Mongkolchon - stock.adobe.com)
Insbesondere am Arbeitsplatz soll künftig auch in Innenräumen Maske getragen werden.

Laut Erklärung zur Verordnung ist das der Fall, sobald sich mehrere Personen ein Büro teilen. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist, wie schon bisher bei allen Regeln, der private Wohnbereich. Klar ist jetzt auch: Am 24. Dezember dürfen Tiergärten, Zoos und Botanische Gärten wieder aufsperren. Auch Gondeln und Skilifte können wieder von Touristen bzw. Hobbysportlern genutzt werden. Sie müssen aber zur Hälfte leer bleiben. Die Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt bis 26. Dezember. Für Silvester gibt es demnach keine Regelung.

Einreiseverordnung mit vielen Ausnahmen 
Veröffentlicht wurde am Dienstag auch die angekündigte Einreiseverordnung für die Feiertage. Sie sieht vor, dass jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne muss. Nach fünf Tagen kann man sich auf eigene Kosten freitesten lassen. Ausgenommen sind Einreisen aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan, Finnland und Irland.

Für regelmäßige Pendler entfällt die Quarantäne, ebenso für Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen. Keinen Test brauchen jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners kommen.

Die Verordnung sieht vor, dass der Austausch von ausländischen Pflegekräften weiterhin möglich bleibt. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die Verordnung sieht vor, dass der Austausch von ausländischen Pflegekräften weiterhin möglich bleibt.

Pflegekräfte dürfen weiterhin über die Grenze
Die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie Geburten oder Todesfällen ist ebenso von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das gilt auch für berufliche Zwecke - damit wird unter anderem der Wechsel von Pflegekräften sichergestellt. Eine Ausreise vor Ablauf der zehn Tage beendet die Quarantäne.

Kronen Zeitung

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