Haftstrafe für Bauer

Finanzamt mit Äpfeln um über acht Mio. € betrogen

Steiermark
16.12.2020 12:16

Ein Obstbauer (46) aus der Steiermark hat sich am Mittwoch in Graz wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten müssen. Der Mann gestand, mehr als acht Millionen Euro an Vorsteuern für angebliche Apfellieferungen zu Unrecht kassiert zu haben. Das Geld investierte er offenbar zu großen Teilen in seine Landwirtschaft sowie in seine vom Konkurs bedrohten Firmen. Er wurde nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Von 2006 bis 2018 hatte der Unternehmer die öffentliche Hand offenbar geprellt und mit gefälschten Rechnungen und Firmenstempel vom Finanzamt Steuern bezogen, die ihm nicht zugestanden wären. Noch dazu hatte er die Gelder von zwei Stellen - also doppelt - erhalten. „Es ist extrem leicht gegangen“, erklärte er Richterin Elisabeth Juschitz. Er wisse, dass es ein großer Fehler war: „Ich war zu blöd, um sonst wirtschaftlich gut zu arbeiten. Ich hatte das Ziel, den perfekten Obstbaubetrieb aufzuziehen.“

„Es tut mir eh leid“
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug 2018, als er ungarische Marillen als regional verkauft hatte, war ihm nicht Warnung genug. Er machte mit dem Betrug weiter. „Es waren Kredite und wirtschaftlicher Druck da“, rechtfertigte er sich. „Den haben aber andere auch. Wissen Sie, wie viele andere Bauern wegen Ihnen in Schwierigkeiten gekommen sind?“, fragte die Richterin. „Mir tut‘s eh leid“, meinte der Angeklagte.

(Bild: Semrad Gregor)

Angefangen hatte alles 2006. Bis dahin hatte sich der damals junge Obstbauer ein gutes Geschäft aufgebaut, doch seine 2003 gegründete GmbH wuchs zu schnell. Laut seinem Verteidiger Gerald Ruhri war der Steirer vom Bauern zum Unternehmer geworden: „Er ist aber kein Kaufmann. Es gab Millionen-Umsätze, aber kein Controlling und niemanden mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund.“ Als 2005 eine große Handelskette plötzlich als Abnehmer wegfiel und der Angeklagte seine Apfel-Zulieferer bezahlen musste, habe er sich entschlossen, über die Umsatzsteuerrückvergütung Gelder zu lukrieren.

Fünf Jahre Haft
Warum er nicht in Konkurs gehen wollte, interessiert die Richterin. „Das war einer meiner größten Fehler, dass ich das 2005 nicht gemacht habe. Meine Ehre und mein Stolz haben das nicht erlaubt.“ Der 46-Jährige gestand, dass es nur rund 20 Prozent der Apfellieferungen nach Rumänien, Moldawien und Bosnien tatsächlich gegeben habe. Der Rest sei erfunden gewesen. 

Das Urteil - fünf Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Geld muss er im Fall der Rechtskraft auch zurückzahlen.

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Steirerkrone
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