„Zensurversuch“

Ibiza-Video: Kritik an „Streng geheim“-Einstufung

Politik
19.12.2020 09:26

Am Freitag hat der Ibiza-Untersuchungsausschuss das vollständige und „ungeschwärzte“ Ibiza-Video geliefert bekommen. Mit scharfer Kritik haben die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS auf die Einstufung von Teilen des Ibiza-Videos als „Streng geheim“ reagiert. Der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer, sagte dazu, „die Zensurversuche durch die Regierung gehen weiter“. Und NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper kritisiert die „Blockadehaltung“‘ von ÖVP und Justizministerium.

Krainer erklärte in einer Aussendung, er habe „überhaupt kein Verständnis“ für die Entscheidung der Justizministerin, alle bisher zurückgehaltenen Teile des Ibiza-Videos als „Streng geheim“ einzustufen. Er wertete das als einen „weiteren Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“. Die Vorgehensweise des Ministeriums ist aus Sicht der SPÖ gesetzwidrig, „weil Klassifizierungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen dürfen“.

Jan Krainer (Bild: APA/Robert Jäger)
Jan Krainer

Das Ministerium habe das gesamte Material, „also die bisher zurückgehaltenen Teile des Videos und die dazugehörigen Transkripte“, mit der höchsten möglichen Geheimhaltungsstufe („Streng geheim“) versehen, so Krainer. Diese Einstufung sei Informationen vorbehalten, deren Bekanntwerden eine schwere Schädigung bestimmter Interessen (der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Vorbereitung einer Entscheidung oder dem überwiegenden berechtigten Interesse der Parteien) wahrscheinlich macht. „Ob diese Einstufung für einzelne Teile des jetzt gelieferten Videos gerechtfertigt ist, ist noch zu überprüfen“, so der SPÖ-Abgeordnete.

NEOS wollen Herabstufung beantragen
Auch Krisper zeigte sich empört: „Offenbar geht die traute Blockadehaltung seitens ÖVP und Justizministerin weiter. Stufe 4 bedeutet, dass wir die Videopassagen nur in geheimer Sitzung behandeln dürfen, und nicht einmal die Abgeordneten einer Fraktion untereinander über den Inhalt sprechen dürfen. Für den Schutz von Persönlichkeitsrechten wäre Stufe 2 absolut ausreichend. Wir werden die Herabstufung beantragen - wobei darüber Präsident (Wolfgang, ÖVP, Anm.) Sobotka zu entscheiden hat.“

NEOS-Fraktionsführerin Stefanie Krisper (Bild: APA/Helmut Fohringer)
NEOS-Fraktionsführerin Stefanie Krisper

Vier Parteien hatten sich an VfGH gewandt
Dem Ausschuss waren bisher nur jene Teile und Abschriften des Videos zur Verfügung gestanden, die für die strafrechtlichen Ermittlungen als relevant eingestuft worden waren. SPÖ, FPÖ, NEOS und die Grünen hatten sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, der Anfang Dezember entschied, dass sämtliche Passagen vorgelegt werden müssen. Die Justiz hat laut dem Erkenntnis aber weiterhin die Möglichkeit, jene Unterlagen zurückzuhalten, deren Weitergabe die Ermittlungen gefährden würden. Die Einsichtnahme in das Transkript des Videos ist den Fraktionen ab Montag möglich.

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