Zoos und botanische Gärten am 24. und 25. Dezember doch geschlossen, dafür mehr erlaubte Besucher in Alten- und Pflegeheimen - das sind die wohl spannendsten Neuerungen der zwei Verordnungen, die zwei Tage vor Weihnachten am Dienstag dem Parlament vorgelegt werden. Ab 26. Dezember wird Österreich dann erneut komplett heruntergefahren - und auch ab dann gibt es ein paar neue Regelungen wie das „Click & Collect“, aber keine großen Überraschungen. Noch nicht enthalten sind in der Lockdown-Verordnung die Details zum Freitesten.
Endlich gibt es Regelungen zu Weihnachten und Silvester. Am Dienstag soll die Änderung der Schutzmaßnahmenverordnung erlassen werden und am Stefanitag die neue Notmaßnahmenverordnung zum dritten Lockdown in Kraft treten, die unter anderem die Ausgangsbeschränkungen regelt. Da diese alle zehn Tage verlängert werden müssen, gilt zweitere Verordnung nur bis 4. Jänner und beinhaltet damit die Details zum Lockdown-Ende und dem geplanten Freitesten noch nicht.
Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:
Familienfeiern am 24. und 25.12. erlaubt, ab 26. heißt es daheimbleiben
Am 24. und 25. Dezember dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten treffen, Ausgangsbeschränkungen gibt es keine. Dafür aber wieder ab 26. Dezember: Dann gilt wieder ganztägig die Regelung mit den bereits aus dem zweiten Lockdown bekannten neun Ausnahmen:
Keine Ausnahmen von Ausgangsregeln für Silvester
Für Silvester gibt es keine Ausnahme, auch da gilt rund um die Uhr: Gestattet ist ab 26. Dezember nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörige treffen.
Massentests und Wiederöffnung von Tourismus etc. weiter ungeregelt
Unverändert gelten weiterhin die Regelungen für Heime, Spitäler, öffentliche Orte (Abstand und Maske), öffentliche Verkehrsmittel, Gastronomie (Lokale geschlossen, Take-away erlaubt), den Arbeitsplatz (Maskenpflicht in geschlossenen Räumen) sowie für körpernahe Dienstleister (sie sperren wieder zu, ausgenommen sind medizinische Behandlungen). Massentests, die Wiederöffnung von Tourismus, Fitnessstudios und anderen Freizeiteinrichtungen sind weiter ungeregelt.
Die beiden Verordnungen werden am Dienstagvormittag dem Hauptausschuss des Nationalrates vorgelegt, wo der Beschluss dank türkis-grüner Mehrheit gesichert ist. Die Eckpunkte des Verordnungsentwurfs sowie der Änderungen wurden am Montag vom Ministerium bekannt gemacht, der Entwurf selbst sollte wie gewohnt vorab an alle Parlamentsklubs übermittelt werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.