Künftig könnte man vor Restaurant- und Handelsbesuchen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einen negativen Corona-Test vorweisen müssen - diese Pläne der Regierung sollen nun gesetzlich abgesichert werden. Die genauen Inhalte bleiben aber vorerst unklar, denn der am Montag im Nationalrat eingebrachte Antrag ist nur eine sogenannte Trägerrakete, enthält also die entscheidenden Gesetzespassagen noch nicht. Dies wird vermutlich Anfang Jänner nachgeholt.
Die „Trägerrakete“ ist nötig, damit der parlamentarische Prozess rasch durchgezogen werden kann. Mittels eines Abänderungsantrags werden dann wohl Anfang Jänner im Gesundheitsausschuss die konkreten Inhalte beigefügt. Wann die entsprechenden Gremien tagen sollen bzw. der Beschluss im Nationalrat erfolgt, ist noch offen. ÖVP-Klubchef August Wöginger meinte, man werde hier auf die anderen Fraktionen zugehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Opposition bislang nicht von Plänen überzeugt
Das wird nicht nur bezüglich des Termins nötig sein. Denn wenn die Koalition die Regel wie geplant schon ab 18. Jänner einführen will, braucht sie die Zustimmung einer anderen Partei, da ansonsten eine mehrwöchige Blockade durch den Bundesrat droht. Bisher war jedoch keine der Oppositionsfraktionen von den Vorschlägen der Regierung überzeugt.
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