Nur Getestete dürfen wohl ab dem 18. Jänner essen oder einen Kaffee trinken gehen, trotzdem soll um 20 Uhr Schluss sein. Den Wirten fehlt das Verständnis: „Wir können nicht jeden Gast kontrollieren.“ Tourismusministerin Elisabeth Köstinger beruhigt: „Selbstverständlich werden nicht Wirte und Lokalbetreiber für die Kontrolle von negativen Coronatests ihrer Gäste verantwortlich sein.“
„Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft“, sagt Wirtesprecher Mario Pulker. Er hält die von der Regierung angekündigten Maßnahmen für das Wiederhochfahren der Gastronomie für unzumutbar. Zum einen dürfe man nur getestete Gäste einlassen, zum anderen sei durch die geplanten Ausgangsbeschränkungen um 20 Uhr Schluss.
„Wir können nicht jeden Gast kontrollieren“
„Beides zusammen ist zu viel - mit abendlichen Ausgangssperren ist das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.“ Pulker erwartet sich ein Gespräch mit dem Gesundheitsministerium, um über sinnvolle Maßnahmen zu sprechen, wie die Gastronomie wieder aufsperren kann. „Wir leisten gerne unseren Beitrag, aber wir können nicht jeden Gast kontrollieren - da fehlen uns schon rechtlich die Voraussetzungen“, so der Gastrosprecher.
Nach dem dritten harten Lockdown soll der Tourismus ab 18. Jänner wieder hochfahren. In der ersten Woche (bis 24. Jänner) sollen auch Kunden einen maximal eine Woche alten negativen Antigen-Test vorweisen müssen, um Kaffee zu trinken. Die Verordnung zum „Freitesten“ ist aber noch ausständig.
Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger
Ministerin Köstinger (ÖVP) stellte inzwischen gegenüber der „Krone“ klar: „Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Corona-Test ,freigetestet‘ hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein“, so Köstinger. „Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann. Die stichprobenartigen Kontrollen werden aber nicht von den Gastronomen oder Lokalbetreibern durchgeführt werden.“
Kronen Zeitung/krone.at
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