Das Oberlandesgericht Wien hat zwar das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen bestätigt, wonach Facebook dem österreichischen Juristen Max Schrems 500 Euro Schadenersatz zahlen muss. Aber damit ist der sechs Jahre dauernde Rechtsstreit des Datenschutzaktivisten mit Facebook noch nicht zu Ende. Schrems wird nun den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen.
Er hofft, dass dieser die von ihm aufgeworfenen Fragen rund um die Datenverarbeitung durch Facebook dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt.
Datenverarbeitung laut Gericht legal
Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte jetzt das OLG.
Auch die zweite Instanz habe befunden, dass der Internetriese nach der DSGVO nicht die Einwilligung der User zur Verwendung ihrer Daten einholen müsse, sondern sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumen könne, alle Daten zu nutzen, bedauerte Schrems in einer Aussendung.
Schrems will in nächste Instanz gehen
Offenbar habe sich das Gericht „mit vielen der Probleme, die dieser Fall aufwirft, nicht wirklich näher beschäftigt“, meinte er und kündigte an, die Sache „bis zu den höchsten Gerichten zu bringen“.
Wenn es der Industrie erlaubt wird, einfach eine Zeile zu ihren Bedingungen hinzuzufügen, um die Einwilligungsanforderungen zu umgehen, können wir große Teile der DSGVO schreddern.
Max Schrems, noyb.eu
Er hofft sehr auf den EuGH: Denn „wenn es der Industrie erlaubt wird, einfach eine Zeile zu ihren Bedingungen hinzuzufügen, um die Einwilligungsanforderungen zu umgehen, können wir große Teile der DSGVO schreddern“.
In seiner persönlichen Causa hat Schrems von den beiden Gerichten allerdings Recht bekommen: Das OLG bestätigte auch, dass Facebook dem Aktivisten wegen Verletzung der Auskunftspflicht einen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro zahlen muss - und verpflichtet ist, ihm binnen 14 Tagen vollständig Auskunft zu geben über all seine personenbezogenen Daten.
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