2020 endet so, wie der Großteil des Jahres verlaufen ist: Anders als alle Jahre, die wir davor erlebt haben. Statt Böller, Pomp und Party ist Ruhe und Zweisamkeit gefragt.
Den Jahreswechsel verbringen wir heuer damit im kleinen Kreis - ein Auszug, welche Personen-Konstellationen möglich bzw. nicht möglich sind, hat die „Krone“ übersichtlich zusammengefasst.
Grafik: Was zu Silvester erlaubt ist - und was verboten
Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben auch heute in Kraft. Das bedeutet: Das Haus oder die Wohnung darf man nur mit guten Gründen verlassen. Dazu zählt die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Notfälle, Hilfe für andere oder die körperliche sowie geistige Erholung in der freien Natur.
Partys sind nicht möglich
Aber Achtung: Das bedeutet zwar, dass man auch um Mitternacht nach draußen darf, um unter dem Sternenhimmel (Feuerwerke sind großflächig abgesagt bzw. verboten) zu spazieren, mit Sekt anzustoßen oder Walzer zu tanzen - aber nur mit dem eigenen Haushalt oder maximal einer engen Bezugsperson. Partys draußen oder drinnen sind nicht möglich - wer zu so einer geht, verstößt gegen die Ausgangsbeschränkungen.
Polizei vermehrt auf Straßen unterwegs
Die Polizei kontrolliert zwar nicht in Wohnungen oder Häusern (Ausnahme: Lärmbelästigung), wird aber vermehrt auf der Straße unterwegs sein und auf die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen bzw. des Feuerwerksverbots zu achten.
Der Lebensmittelhandel darf heute bis 18 Uhr öffnen, Gastronomiebetriebe bis 19 Uhr Speisen und Getränke (außer offene alkoholische Getränke) zur Abholung anbieten. Liefern dürfen sie auch um Mitternacht noch.
Die „Krone“ beantwortet die wichtigsten Fragen zu Silvester:
Wenn ich, im Rahmen der Verordnung, jemanden besuche - darf ich übernachten?
Ja. Die Ausgangsbeschränkungen gelten zwar rund um die Uhr. Wenn aber eine einzelne Person einen Haushalt besucht, ist das erlaubt; es gelten keine zeitlichen Einschränkungen - damit ist auch das Übernachten erlaubt.
Darf ich mich um Mitternacht im Freien mit mehreren Menschen treffen?
Nein. Es gilt immer: Das Verlassen des eigenen Wohnbereiches und das Verweilen draußen ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt oder mit maximal einer haushaltsfremden Person.
Darf ich mit meinem Partner im Freien ein Glas Sekt trinken?
Ja. Allerdings darf im Umkreis von 50 Metern um Gastronomiebetriebe nichts konsumiert werden. Auch der Ausschank von offenem Alkohol ist verboten. Die Abholung von Speisen und Getränken ist bis 19 Uhr zulässig.
Darf die Polizei in meine Wohnung kommen und kontrollieren?
Kontrollen im privaten Wohnbereich aufgrund der Corona-Verordnung sind an und für sich nicht vorgesehen. Allerdings kann die Polizei wegen Lärmbelästigung kontrollieren und private Partys auflösen.
Darf ich zu Mitternacht auf dem Stephansplatz der Pummerin zuhören?
Ja, alleine oder mit dem eigenen Haushalt bzw. einer haushaltsfremden Person. Das fällt unter die Ausnahme „Erholung im Freien“ und gilt für alle öffentlichen Plätze. Achtung: 1 Meter Abstand zu anderen Menschen!
Darf ich von meinem privaten Grundstück Raketen abschießen?
Das kommt darauf an. Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Feuerwerksverbot. Es kann vom Bürgermeister aufgehoben werden. Außerhalb des Ortsgebietes fällt das Zünden den Ausgangsbeschränkungen zum Opfer.
Kronen Zeitung
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