Nach der großen Enttäuschung der betroffenen Sparten über den nun für alle geltenden längeren Lockdown plädiert Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer für einen massiven Ausbau der Tests - und zwar auch in Betrieben. Regelmäßige flächendeckende Corona-Tests würden die Infektionszahlen ebenso wirksam senken wie ein Lockdown, wären aber wesentlich billiger, so Mahrer.
Mit dem Scheitern der Freitest-Pläne der Regierung gilt der aktuelle Lockdown für Handel, Gastronomie und Tourismus bis zum 24. Jänner. Jede Woche Lockdown verursache „horrende Kosten“, merkten Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf an. Der neuerliche Lockdown habe die bereits dramatische Lage für viele Betriebe verschärft, „Handel, Hotellerie, Gastronomie, körpernahe Dienstleister stehen mit dem Rücken zur Wand“. Dass die Geschäfte nicht schon am 18. Jänner, sondern erst am 25. Jänner aufsperren dürfen, verursacht etwa laut Handelsverband ein Umsatzminus von einer Milliarde Euro.
Testen in Betrieben
Um ständig wiederkehrende Lockdowns zu verhindern, müssten möglichst viele Bürger regelmäßig getestet werden, meint die WKÖ-Spitze. In diesem Zusammenhang forderten Mahrer und Kopf auch, betriebliche Testmöglichkeiten in die nationale Teststrategie zu integrieren. Werden die in Betrieben vorgenommenen Tests behördlichen Ergebnissen gleichgestellt, wären sicherlich noch viel mehr Unternehmen bereit, sie anzubieten, meinten Mahrer und Kopf.
Kopf kündigte an, dass die Wirtschaftskammer Betriebe ersuchen werde, eine Testinfrastruktur bereitzustellen. Etwa 25 Prozent aller Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern könnten sich daran beteiligen. Damit könnte rund eine halbe Million unselbstständig Beschäftigter zusätzlich erreicht werden. Ein Teil der Betriebe mache das bereits, teilte Kopf mit.
Tests als „zweite Eintrittskarte“
Außerdem halte die Wirtschaftskammer die zwischen Regierung und Landeshauptleuten angedachten Corona-„Eintrittstests“ für eine „sinnvolle Maßnahme“, wie deren Generalsekretär am Dienstag erklärte. Er könne sich vorstellen, dass beim Betreten von Kultureinrichtungen, Hotels oder Restaurants ein Test vorgewiesen werden muss, so Kopf. Ein negativer Test würde damit quasi zu einer „zweiten Eintrittskarte“. Diese Maßnahme sollte gelten, bis eine ausreichende Zahl an Menschen geimpft ist.
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