Affäre in Eberschwang

Unbefugte Empfänger kamen vorab auf die Impfliste!

Oberösterreich
19.01.2021 14:39

In der Affäre um unbefugte Empfänger von Impfungen gegen Covid-19 in Eberschwang, darunter Bürgermeister Josef Bleckenwegner (SPÖ) und zwei Vizebürgernmeister von SPÖ und FPÖ, liegt jetzt das Ergebnis der Prüfung durch die Heimaufsicht des Landes vor, die von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (ebenfalls SPÖ) veranlasst wurde. Es zeigt sich, dass nicht nur überzählige Impfdosen an Menschen verimpft wurden, denen sie nicht zustanden. Sondern schon bei der Erstellung der Impfliste vorab hat man Leute einbezogen, die nicht unter die Prioritätenregelung fallen - darunter die drei Kommunalpolitiker.

  • Bereits bei der Listenerstellung für die Impfstoffbestellung durch das APH Eberschwang wurde nicht auf die Vorgaben der Priorisierung durch die Impfkoordination des Landes geachtet, obwohl seitens der Abteilung Soziales vorab mehrfach klar auf diese Vorgaben hingewiesen wurde. 

    So wurden bereits in der Listenerstellung Personen miteinbezogen, die nach der Prioritätenvorgabe noch nicht für die Impfung vorgesehen gewesen wären. Dieses Vorgehen war weder mit dem Dienstgeber noch mit der Impfkoordination bzw. der Abteilung Soziales abgestimmt.
  • Die Verteilung der Restbestände des Impfstoffes erfolgte ebenfalls nicht nach den Richtlinien der Priorisierung. Auch hier erfolgte keine Abstimmung bzw. Rückfrage beim Dienstgeber bzw. beim Land, überzählige Impfdosen gingen an Unbefugte.
Die Impf-Affäre in Eberschwang zieht weite Kreise. (Bild: Scharinger Daniel)
Die Impf-Affäre in Eberschwang zieht weite Kreise.

Knappes Gut, besondere Verantwortung
„Gerade weil der Impfstoff knapp und begehrt ist, darf es nicht dazu kommen, dass einzelne Personen oder Personengruppen außerhalb ihrer Priorität geimpft werden. Das schadet letztendlich der gesamten Impfkampagne“stellt Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) fest.

Hohe moralische Maßstäbe angebracht
Gerstorfer weiter: „Die Annahme von Impfungen durch einzelne Kommunalpolitiker beurteile ich so, dass ihnen nach jetzigem Wissenstand und den mir derzeit vorliegenden Einschätzungen aus rechtlicher Sicht kein Fehlverhalten vorzuweisen ist. Deren Handeln hat sich aber abseits des Rechts an hohen moralischen Maßstäben zu orientieren.“

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