Kinderbetreuung

Verschobene Ferien: Das gilt für Arbeitnehmer

Steiermark
19.01.2021 17:30

Die Verlegung der Semesterferien stellt viele Eltern vor Herausforderungen. Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer Steiermark erklärt, was jetzt gilt.

Ich habe meinen Urlaub genau auf die Semesterferien gelegt. Kann ich davon zurücktreten?
Ja, das ist möglich. „Arbeitnehmer können einseitig von einem vereinbarten Urlaub zurücktreten“, weiß Bernadette Pöcheim.

Kann ich für die verschobene Woche jetzt noch Urlaub bekommen?
Das ist eher schwierig und nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. „In den Dienstleistungs- und Produktionsbranchen sind kurzfristige Änderungen schwer umzusetzen“, sagt Pöcheim. Vor allem für Alleinerziehende ist die Situation belastend, da sie die Planbarkeit brauchen.

Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer Steiermark (Bild: AK Stmk./Graf-Putz)
Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer Steiermark

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit?
Nein, den gibt es nicht. „Das ginge nur dann, wenn die Schulen und Kindergärten keine Betreuungsmöglichkeiten anbieten würden“, sagt die Leiterin des Frauenreferats der Arbeiterkammer.

Werden die Betreuungseinrichtungen derzeit genutzt?
In der zweiten Jännerwoche war knapp die Hälfte der Kinder in Betreuung. Die Grazer Kinderkrippen waren in der Vorwoche zu rund 70 Prozent voll.

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