Das Land Steiermark ersetzt die Mindestsicherung durch die neue Sozialhilfe. Ab 1. Juli soll das neue Gesetz gelten, etwa 16.000 Steirer werden die Sozialunterstützung - regulär 949 Euro monatlich - bekommen. Die Politik kündigte strenge Kontrollen und Strafen bei Missbrauch an. Die „Krone“ beantwortet zehn wichtige Fragen.
Die Mindestsicherung ist Geschichte - ab Juli kommt das neue Sozialunterstützungsgesetz. Warum?
Es ist ein Erbe der schwarz-blauen Bundesregierung. Die Steiermark wollte dieses Sozialgesetz nie, muss es aber umsetzen.
Die Regelung soll ja den Schwächsten der Gesellschaft zugute kommen: Wie „sozial“ ist das Gesetz?
Es wurde mit Augenmaß gestaltet und orientiert sich, wo es möglich war, am Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz, „denn das war und ist ein gutes Gesetz“, wie die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus versichert. „Wir konnten einige Giftzähne ziehen.“ Ziel ist es, Menschen in Notlagen abzusichern und sie aus der Armut zu holen. 13 Prozent der Bevölkerung gelten derzeit als armutsgefährdet, die Krise hat deren Lage verschlimmert.
Wie viele Steirer bekommen künftig diese finanzielle Hilfe?
Nach Vorbild der Mindestsicherung rechnet man mit gut 16.000 Beziehern - Tendenz steigend. Darunter sind 36 Prozent Kinder und 23 Prozent Alleinerzieher.
Wie viel Geld bekommt man pro Monat im Durchschnitt?
Im Durchschnitt sind es nur 370 Euro - üblich sind allerdings 949,46 Euro.
Wie viel hat das Land heuer budgetiert?
Im Jahr 2020 wurden rund 50 Millionen Euro für die Mindestsicherung budgetiert. 2021 bleibt dieses Budget gleich, obwohl mit geringeren Ausgaben gerechnet wird. Beim Land geht man aber davon aus, dass wegen der Corona-Krise die Zahl der Bezieher deutlich ansteigen wird.
Was ist das wichtigste Ziel?
Es wird versucht, Menschen so rasch wie möglich aus der Sozialunterstützung und wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Einkommensfreibetrag wurde ausgeschöpft und liegt nun bei 35% für ein Jahr (gedeckelt mit 20%).
Was ist neu außer dem Namen?
Neu ist die Sozialberatung für Bezieher, die erstmalig steiermarkweit gesetzlich verankert wird und diese dabei unterstützen soll, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Eigene Sozialbetreuer in den Gemeinden helfen Betroffenen etwa bei Behördengängen oder Meldungen beim Arbeitsmarktservice (AMS) - nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Gibt es Sanktionen, wenn zum Beispiel jemand keine Arbeit annehmen und nur Sozialunterstützung beziehen will?
Ja. Die Bezieher werden kontrolliert, Sanktionen können bei Verstößen seitens des AMS und des Landes Steiermark verhängt werden. Nach einer ersten Ermahnung werden Gelder gekürzt, zunächst um 25 Prozent, danach um weitere 25 Prozent usw.
Wer profitiert am meisten?
Besonders Alleinerzieher sollen mit dem neuen Gesetz bessergestellt werden, aber auch behinderte Menschen und jene, die wieder einen Job annehmen wollen.
Wann wird das Gesetz beschlossen?
Am 21. Jänner wird das Gesetz unter Auflage eingebracht. Am 28. Jänner folgt der Beschluss in der steirischen Regierung, danach startet der landesparlamentarische Prozess. Somit wäre ein realistisches Ziel für den finalen Beschluss der Landtag im Februar oder März. Das Gesetz würde somit in der Steiermark mit 1. Juli in Kraft treten.
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