Beschäftigte im Krankenhaus müssen durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. „Das Arbeitnehmerschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil die Sauerstoffzufuhr erschwert ist. In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen aber nicht sichergestellt“, stellt AK-Präsident Kalliauer aufgrund von Beschwerden von Betriebsräten und Beschäftigten fest: „Das ist eine absolut inakzeptable Gefährdung der Gesundheit des wichtigen Krankenhauspersonals“, sagt Kalliauer. Aus diesem Grund hat die AK die Landesrätin aufgefordert, für eine Klarstellung in Oberösterreichs Spitälern zu sorgen und den Führungskräften die Sicherstellung der Maskenpausen aufzutragen. Haberlanders Antwort hat ihn nicht zufriedengestellt: „Trotz der Berichte, dass die Pausen nicht ausreichend eingehalten werden, setzt die Landesrätin auf Vertrauen in die Unternehmensleitungen.“
Diese seien ja dafür zuständig, kontert Haberlander: „Jeder Dienstgeber, die Ordenskrankenhäuser als auch die Gesundheitsholding, ist angehalten auf diesen Schutz zu achten und eventuellen Beschwerden oder Problemen nachzugehen. Sollten konkrete Fälle auftreten, wo Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht eingehalten werden, bitten wir diese zu melden, dann wird mit den Geschäftsführungen selbstverständlich das Gespräch gesucht werden.“
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