Ab sofort ist der „Lockdown light“ in Kraft. Für Verwunderung sorgt die Regelung für private Treffen. Sie gelten als große Infektionsherde - sind aber tagsüber uneingeschränkt erlaubt. Zumindest in den eigenen vier Wänden.
„Es ist nicht angedacht, den privaten Wohnbereich zu regeln. Durch den Wegfall der Ausgangsbeschränkungen tagsüber fällt somit auch die Beschränkung weg, jemand anderen in seinem privaten Wohnbereich untertags zu besuchen", erklärt das Gesundheitsministerium. Es gelte aber weiterhin die „dringende Empfehlung, auch im privaten Bereich soziale Kontakte möglichst gering zu halten“. Denn rund sechs von zehn Covid-Clustern entstehen in privaten Haushalten.
Treffen im Freien nur für vier Erwachsene aus zwei Haushalten
Überhaupt ist das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich höher als im Freien - ein wenig skurril mutet daher die Regelung an, dass sich tagsüber draußen maximal zwei Haushalte mit insgesamt vier Erwachsenen und bis zu sechs Kindern treffen dürfen. Dieselbe Regelung gilt auch für Garagen, Scheunen oder Gärten.
Von 20 bis 6 Uhr gelten strengere Regeln
Zwischen 20 und 6 Uhr bleiben die Ausgangsbeschränkungen aufrecht. Damit darf eine einzelne Person weiterhin nur eine einzelne andere Person bzw. einen anderen Haushalt aufsuchen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen engen Verwandten oder engste persönliche Bezugspersonen handelt. Die bisher gültigen Ausnahmen bleiben aufrecht - also etwa berufliche Wege, notwendige Erledigungen und Arztbesuche, die Fahrt zum Zweitwohnsitz, die Hilfe für andere oder das Versorgen von Tieren.
Hotellerie und Gastronomie weiter geschlossen
Während Handel, Schulen und körpernahe Dienstleister am Montag unter Auflagen wieder öffnen dürfen, bleiben Hotellerie und Gastronomie weiter geschlossen. Erlaubt sind weiterhin Lieferdienste und die Abholung von Speisen und Getränken - allerdings muss dabei zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten und eine FFP2-Maske getragen werden. Das Essen und Trinken ist im Umkreis von 50 Metern um die Ausgabestelle nicht erlaubt. Das gilt übrigens auch während des Besuchs bei Friseur oder Fußpflege - denn bei körpernahen Dienstleistungen darf kein Kaffee oder Ähnliches gereicht werden.
Seit Sonntag sind Gottesdienste wieder möglich. Auch (kirchliche) Taufen, so Religionsvertreter, dürfen im kleinen Rahmen wieder stattfinden, Begräbnisse bleiben weiterhin auf maximal 50 Trauernde beschränkt. Hochzeiten sind nach wie vor tabu.
Verordnung gilt vorerst für zehn Tage
Die Verordnung gilt - wie ihre Vorgänger - vorerst für zehn Tage und muss dann vom Hauptausschuss im Parlament verlängert werden.
Teresa Spari, Kronen Zeitung
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