In der Causa um die Commerzialbank Mattersburg haben am Montag sowohl die Gläubiger als auch das Land Burgenland ihre Klagen gegen die Republik auf Schiene gebracht. Während das Land über die Energie Burgenland einen Betrag von 4,9 Millionen Euro einfordert, geht es bei der Schadenssumme der Gläubiger gar um rund 303 Millionen Euro.
Wie angekündigt hat der Skandal um die Pleitebank im Burgenland nun ein gerichtliches Nachspiel. Am Montag hat nun das Land via Energie Burgenland Klage eingebracht, teilte Anwalt Johannes Zink gegenüber der APA mit. Die eingeklagte Summe beträgt 4,9 Millionen Euro.
„Fehlverhalten“ der Finanzmarktaufsicht
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Klage des Landes bereits nach Bekanntwerden der Bankenpleite vergangenen Sommer als Geschädigter über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) angedacht. „Wir möchten auch für jene Sparer rechtliche Klarheit schaffen, die geschädigt wurden und bisher selbst nicht gegen die Republik vorgegangen sind“, betonte Doskozil.
Begründet wird die Klage der Republik mit dem „Fehlverhalten“ der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Nationalbank (OeNB), der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Laut Zink wurde ebenfalls eine Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Man sei der Überzeugung, dass der Paragraf 3 des FMA-Behördengesetzes verfassungswidrig ist, da dieser eine direkte Haftung der Republik für das Verhalten der FMA gegenüber einzelnen Sparern der Commerzialbank ausschließe.
Gläubiger streiten um mehr als 300 Millionen Euro
Ebenfalls am Montag haben die Gläubiger die vom Masseverwalter ausgearbeitete Amtshaftungsklage gegen die Republik genehmigt. Die eingeklagte Schadenssumme beläuft sich auf rund 303 Millionen Euro.
Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner, die die Masseverwalter der Cb ist, sieht ein „kollektives Versagen“ der zuständigen Aufsichtsorgane, hieß es in einer Aussendung. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt seien ihren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen.
Einlagensicherung hat Vorrang
Die Chancen, dass die Gläubiger das Geld auch bekommen, sind jedoch gering, selbst wenn die Klage erfolgreich sein sollte. Denn vorrangig muss der Forderung der Einlagensicherung in Höhe von rund 470 Millionen Euro nachgekommen werden. Aus heutiger Sicht dürfte aber selbst hier nur ein Teil der Forderungen ersetzt werden.
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