Der Nationalrat hat am Mittwochabend mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der NEOS - die Verlängerung der geltenden Kurzarbeitsregelung bis Mitte des Jahres beschlossen. Die Notstandshilfe bleibt bis Ende März erhöht und Schwangere in körpernahen Berufen können früher weg vom Arbeitsplatz, ohne Lohneinbußen befürchten zu müssen. Gewährt wurden einstimmig steuerliche Vorteile fürs Home-Office. Zudem wurde fixiert, dass das Pendlerpauschale auch bei Arbeit daheim weiterwirkt. Weiter verlängert wurden auch Stundungen von Steuern.
Beim Kurzarbeitsmodell fortgeschrieben wird, dass die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer bestehen bleibt. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.
Anhebung der Notstandshilfe bis Ende März
Bis Ende März ausgedehnt wurde die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes. Grünen-Sozialsprecher Markus Koza brach bei der Debatte eine Lanze für die Notstandshilfe und versicherte, dass man sich gegen eine Verschmelzung mit der Sozialhilfe stemmen werde, wie diese unter Türkis-Blau geplant war und von den NEOS am Mittwoch wieder eingefordert wurde.
Schwangere können früher freigestellt werden
Die Regelung für Schwangere sieht indessen vor, dass werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen, Physiotherapeutinnen und Friseurinnen.
Gegen die Stimmen der NEOS wurde der Alterssicherungskommission mehr Zeit dafür gegeben, ihr Langfrist-Gutachten zur Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen. Abgabeschluss ist statt im März nun Ende November. Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker darf damit „die Wahrheit nicht ans Licht“.
Steuerliche Vorteile fürs Home-Office
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer im Home-Office hat der Nationalrat Mittwochabend parat gehabt. Als Werbekosten können künftig bis zu 300 Euro jährlich geltend gemacht werden - bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung wie Bürosessel oder Schreibtisch für das Heim-Büro. Insgesamt sind steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro möglich.
Neuerlich werden diverse Corona-Regelungen, die Ende März ausgelaufen wären, bis Mitte des Jahres verlängert. Dies betrifft die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit ebenso wie den Bezug des Pendlerpauschales im Home-Office. Letzteres wurde von den NEOS kritisiert, werde hier doch ein Aufwand vergütet, den es gar nicht gebe. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden.
Zudem wurde beschlossen, die Steuerstundungen bis 30. Juni weiter zu verlängern. Vor allem Klein- und Mittel-Unternehmen werde damit geholfen, betonte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Ferner wird die Steuerbefreiung von Ethanol verlängert, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Zur Investitionsprämie wurde die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai verlängert.
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