Sich auszusuchen, mit welchem Impfstoff man in Wien geimpft wird - Ausnahme besteht für Hochrisikogruppen und Über-65-Jährige, die vom AstraZeneca-Impfstoff ausgenommen sind -, wird in absehbarer Zeit nicht möglich sein, stellte ein Sprecher von Gesundheitssprecher Peter Hacker (SPÖ) am Dienstag klar. Verpflichtend impfen lassen muss man sich mit einem unerwünschten Impfstoff natürlich auch nicht. Allerdings hat ein Verzicht auch Folgen, wurde zu bedenken gegeben.
Zum einen falle man dadurch aus der Priorisierungsgruppe und müsse sich erneut für einen späteren Impftermin anmelden. Dass man bei diesem allerdings dann den gewünschten Impfstoff bekommt, ist natürlich auch nicht garantiert. „Man kann sich den Impfstoff nicht aussuchen, das ist in Zeiten des Mangels nicht möglich. Dadurch würde das Impftempo verringert“, sagte der Sprecher des Stadtrats gegenüber der APA. Und unklar ist derzeit auch, „wann so viel Impfstoff vorhanden ist, sodass man es sich aussuchen kann“, erklärte er weiter.
Bis zum „richtigen“ Impfstoff „kann es ziemlich lange dauern“
„Wer auf eine Impfung verzichtet, weil er/sie kein AstraZeneca will, kann sich natürlich wieder vormerken lassen. Bei der nächsten Möglichkeit, sich impfen zu lassen, hat man aber wieder keine Möglichkeit, sich den Impfstoff auszusuchen. Bis man dann den vermeintlich Richtigen erhält, kann es also ziemlich lange dauern.“
Wiener Hochschul-Personal wird in dieser Woche nicht geimpft
In dieser Woche erfolgt, wie berichtet, der Impfstart für Lehrer, Kinder- und Hortpädagogen. Dieser umschließt dabei sämtliche Mitarbeiter dieser Bildungsstätten. Zählen die Impfwilligen nicht zur Hochrisikogruppe bzw. sind unter 65 Jahre alt, wird in erster Linie der Impfstoff von AstraZeneca verimpft. Via Twitter und Aussendung wurde zudem betont, dass das Bildungspersonal an Wiener Hochschulen noch nicht an der Reihe ist. Anderslautende Informationen seien falsch, wurde klargestellt.
Zwischenzeitlich wurde auch auf der Impf-Vormerkplattform reagiert. „Hochschulpersonal soll sich bitte in der eigenen Kategorie ,SchülerInnen, Studierende und Universitätspersonal‘ vormerken lassen und wird in einer späteren Impfaktion in Phase 3 berücksichtigt werden“, so Sprecher Mario Dujakovic via Twitter.
Impfwillige brauchen Arbeitsbestätigung
Außerdem müssen Impfwillige aus Wiener Schulen, Kindergärten und Horten zum Impftermin eine Bestätigung ihres Arbeitgebers mitbringen, um ihre Beschäftigung auch nachweisen zu können. Dazu reiche „eine formlose Bestätigung durch den jeweiligen Arbeitgeber“. Ohne Nachweis gibt es bei dieser speziellen Impfaktion keinen Piks, so die Warnung.
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