Kampf gegen Mutationen

14 Tage: Wien und Burgenland verlängern Quarantäne

Wien
08.03.2021 07:42

Die Quarantänezeit wird für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen in Wien und im Burgenland ausgeweitet. Kontaktpersonen müssen nun in den beiden Bundesländern 14 Tage in behördlich angeordnete Absonderung. Grund dafür ist die britische Virusvariante B.1.1.7, die ansteckender und infektiöser als das ursprüngliche Virus ist. In Wien erfolgt ein entsprechender Beschluss am Montag im medizinischen Krisenstab der Stadt, im Burgenland trat die Verschärfung bereits am Sonntag in Kraft. Auch Bayern hat mit Montag die Isolationsdauer auf 14 Tage angehoben.

Die Verlängerung hatte sich bereits in den vergangenen Tagen abgezeichnet. So ist die britische Variante des Coronavirus bei den Neuinfektionen in Wien bereits dominierend. Am Wochenende kam dazu auch eine entsprechende Empfehlung vonseiten des Bundes.

Hacker: „Werden Ausweitung beschließen“
„Wir werden im Krisenstab die Ausweitung beschließen“, kündigt Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) an. Es mache keinen Sinn, die Quarantäne auslaufen zu lassen, wenn die Leute danach noch immer ansteckend seien. Die Änderungen sollen demnach unverzüglich in Kraft treten.

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker

Kontaktpersonen können laut der Empfehlung die Quarantäne aber früher beenden, wenn sie am siebenten und zehnten Tag einen negativen PCR-Test und keine Symptome haben. Bei Erkrankten wird zusätzlich der Ct-Wert kontrolliert, der die Infektiosität bestimmt. Gibt es keine Auffälligkeiten, kann auch hier die Absonderung ab dem zehnten Tag vorzeitig beendet werden.

88 Prozent der Burgenland-Fälle durch Mutation
Im Burgenland beläuft sich der Anteil der infektiöseren Variante B.1.1.7 laut dem aktuellen AGES-Variantenbericht auf satte 88 Prozent und liegt damit weit über dem Österreich-Schnitt von zwei Dritteln. Darum ist auch dort die Quarantäne für Covid-19-Erkrankte und Kontaktpersonen ausgeweitet worden. Letztgenannte müssen nun 14 Tage in behördlich angeordnete Absonderung, erklärte eine Sprecherin des Koordinationsstabs Coronavirus am Sonntag. Für Infizierte und Personen mit Symptomen gelte die Quarantäne aufgrund der hohen Inzidenzfälle nun „bis auf Widerruf“.

(Bild: Krone KREATIV, stock.adobe.com)

Erkrankte werden am siebenten Tag der Quarantäne abermals getestet, hieß es. Nach einer weiteren Untersuchung kann die Absonderung ab dem zehnten Tag beendet werden, wenn ein weiterer PCR-Test negativ ist oder der Ct-Wert, der die Infektiosität bestimmt, über 30 liegt. Kontaktpersonen der Kategorie 1 können ihre Absonderung auf zehn Tage verkürzen, wenn sowohl die am siebenten Tag abgenommene Probe als auch eine weitere am zehnten Tag negativ ausfallen und keine Symptome erkennbar sind.

Auch Bayern hat mit Montag die seit Mitte Februar geltenden Einreisebestimmungen aus sogenannten Virusvariantengebieten, worunter ein Großteil Tirols fällt, verschärft. Es gilt nun eine von zehn auf 14 Tage verlängerte Isolationsdauer.

Quellen: Kronen Zeitung/APA

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