Sperrstunden-Fiasko

Beim Vorarlberger Wirt herrscht Maskenpflicht

Vorarlberg
11.03.2021 18:52

Die Verordnung steht: Ab kommenden Montag kommt es zu diversen Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfe-Gruppen. Was den Gang zum Wirt betrifft, gibt es allerdings eine Überraschung: Nicht nur ein negativer Corona-Test ist dafür nötig, am Tisch ist auch eine FFP2-Maske zu tragen und darf nur beim Essen und Trinken abgenommen werden. Die Sperrstunde wird vom Land geregelt, um 20 Uhr muss man aber zu Hause sein.

Beim Vorarlberger Wirt herrscht also Maskenpflicht, wie aus dem der APA vorliegenden Verordnungsentwurf hervorgeht. Beim Essen und Trinken darf die Maske logischerweise abgenommen werden, worauf das Sozialministerium am Donnerstagabend hinwies. Dort interpretiert man die entsprechende Regelung derart, dass gleiches wie schon im Vorjahr gelte - also dass man beim Betreten der Lokalität und beim Gang auf die Toilette die Maske tragen muss, bei der Konsumation aber nicht. Letztere dürfe nur im Sitzen an einem „Verabreichungsplatz“ konsumiert werden.

Zudem dürfen die eingelassenen Gruppen nur aus maximal vier Personen plus minderjährigen Kindern bestehen. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von zwei Metern sein, eine alternative und effektive Trennung der Plätze ist ebenfalls erlaubt. 

Der verlangte Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen Antigen-Test handelt, 72 Stunden bei einem (verlässlicheren) PCR-Test. Laut ursprünglichem Verordnungstext hätten die gastronomischen Einrichtungen nur zwischen 6 und 19 Uhr betreten werden dürfen. Also eine Stunde früher als angekündigt. Das wurde gestern Abend noch abgeändert. Die Sperrstunde soll nun das Land festlegen, schickte das Sozialministerium am Abend nach. Viel länger wird aber kaum offen sein können, nachdem die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr gelten und diese eher keinen Lokalbesuch erlauben. Kritische Stimmen wurden ob der Verwirrung - etwa von NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker - laut, man würde es den Unternehmen hinsichtlich Vorbereitung noch mehr erschweren. Denn die Verordnung selbst sei „sehr kurzfristig vorgelegt“ worden.

(Bild: APA/Barbara Gindl)

Veranstaltungen auf 100 Personen beschränkt, Selbsttest unter 
Ermöglicht werden in Vorarlberg aber auch Veranstaltungen, diese sind auf 100 Personen beschränkt. Zudem darf nur maximal die halbe Kapazität der Räumlichkeit genutzt werden. Die Plätze müssen zugewiesen und gekennzeichnet sein. Dabei sind ebenfalls negative Tests nötig, allerdings auch im Vorfeld durchgeführte Selbsttests erlaubt, die aber nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, sofern diese in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind.

Kein Buffetbesuch, FFP2-Pflicht
Speisen und Getränke dürfen nicht abgegeben werden, der Buffetbesuch fällt also aus. FFP2-Maske ist ebenfalls Pflicht. Jedenfalls von den Veranstaltern zu erstellen ist ein Präventionskonzept. 
Lockerungen gibt es auch für Jugendorchester oder Theatergruppen. Bis 18-jährige Jugendliche plus Betreuungsgruppen dürfen proben oder ohne Publikum aufspielen.

(Bild: ©markkujath.com - stock.adobe.com)

Fußball-Schusstraining erlaubt, Match nicht
Bundesweit gilt, dass beim Sport nun Jugendliche im Freien in Gruppen von bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen, wenn es zu keinem dauerhaften Körperkontakt kommt. Im Klartext kann man zwar beispielsweise ein Schusstraining beim Fußball machen, aber kein Match spielen. In Vorarlberg mit seiner signifikant besseren Corona-Fallzahl können die Gruppen aus 20 Gruppen bestehen. Dazu gibt es hier die Möglichkeit von Indoor-Sport für bis zu zehn Personen.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Voraussetzung sind negative Antigen- oder PCR-Tests. Zulässig sind auch Zusammenkünfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen.

Schließlich wird in der Verordnung, die ab 15. März gelten soll, noch für alle Betriebe ab 51 Mitarbeitern die Erstellung eines Präventionskonzepts vorgesehen.

Kogler vertritt Anschober
Nach langem Gezerre konnte Donnerstagnachmittag dann auch die für den Beschluss nötige Sitzung des Hauptausschusses - für Freitag 12 Uhr - vereinbart werden. Die SPÖ gab ihre Blockade auf, nachdem Vizekanzler Werner Kogler zusagte, anstelle des erkrankten Gesundheitsministers Rudolf Anschober (beide Grüne) ins Parlament zu kommen.

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