Vor einem Jahr herrschte helle Aufregung in Leoben und Spital in der Steiermark. Mitten in der Corona-Krise wurden die beiden leer stehenden Asylquartiere hochgefahren. Jetzt bekommt der Steuerzahler die Rechnung dafür präsentiert: Die Reaktivierung kostete 250.000 Euro! Und noch immer sind Jahreskosten von 771.000 Euro fällig.
Die beiden Asylheime in Leoben und Steinhaus am Semmering bleiben Stacheln im Fleisch der Bevölkerung: 2014 wurde das „Haus Semmering“ als Erstaufnahmezentrum eingerichtet, nach einigen Zwischenfällen 2018 wieder geschlossen. Als Flüchtlings-Großunterkunft in Leoben fungierte ab 2015 eine leere Halle, die bis zum Februar 2017 bestand.
Hochfahren kostete 250.000 Euro
Im März 2020 dann große Aufregung in beiden Orten: Es kam Post aus Wien, das Innenministerium bereitete das Hochfahren der stillgelegten Häuser vor. Der Grund: Es gab Covid-Fälle in Traiskirchen, weshalb ein Aufnahmestopp verfügt wurde. Auf Anfrage der FPÖ machte das Innenministerium nun einen Kassensturz, was diese „Herstellung der Betriebsbereitschaft“ dem Steuerzahler kostete: 175.604 Euro wurden in Leoben, 79.289 Euro in Spital am Semmering ausgegeben. In Summe also rund 250.000 Euro.
„Im Sinne der Wirtschaftlichkeit erfolgte am 27. April 2020 die Reduktion der Betriebsbereitschaft“, heißt es jetzt in der Anfragebeantwortung des Ministeriums. Und: Die technische Betriebsbereitschaft der Bundesbetreuungseinrichtung sei grundsätzlich nach wie vor aufrecht, eine personelle Bereitschaft sei aktuell jedoch nicht notwendig.
Diese Immobilien sollten künftig im Sinne der Bevölkerung genutzt und in Außenstellen von Behörden des Bundes oder Landes verwandelt werden.
FPÖ-Abgeordneter Hannes Amesbauer
Forderung nach neuer Nutzung der Gebäude
Was aber muss der Bund jährlich an Miet- und Betriebskosten der ungenutzten Einrichtungen in der Obersteiermark berappen? Für beide Heime waren im Jahr 2020 insgesamt exakt 771.646 Euro fällig - „Leerstandsgeld“, wie der freiheitliche Nationalratsmandatar Hannes Amesbauer ätzt. Er fordert nun eine Auflassung und Neunutzung als Außenstellen von Bundes- oder Landesbehörden.
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