Wien hat nun eine Liste mit Plätzen erstellt, an denen die öffentlichen Schanigärten - die nach der Corona-Teilöffnung für Betriebe ohne eigene Freiluftareale gedacht sind - errichtet werden könnten. Dies seien Vorschläge, die man den einzelnen Bezirken übermittelt hat, sagte ein Sprecher von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ). Auch weitere Details des Gastgartenkonzepts stehen nun fest.
Wien wird - sobald dies erlaubt ist - Schanigärten einrichten, die Lokalen zur Verfügung gestellt werden, die selbst über keinen solchen verfügen. Als zentrale Location wird dabei der Stadtpark fungieren, wo insgesamt zehn solcher „Gastro-Inseln“ eingerichtet werden, wie es im Hanke-Büro hieß. Dazu kommen zwei Areale pro Bezirk.
Hier die komplette Liste möglicher Standorte:
1. Bezirk: Stadtpark, Schillerpark, Beethovenplatz
2. Bezirk: Venediger-Au-Park, Mexikoplatz
3. Bezirk: Schwarzenbergplatz, Schweizergarten
4. Bezirk: Resselpark (soll beide Inseln erhalten)
5. Bezirk: Fläche an der Reinprechtsdorfer Straße, Sallinger-Park
6. Bezirk: Fritz-Grünbaum-Platz, Christian-Broda-Platz
7. Bezirk: Strauß-Park, Weghuberpark
8. Bezirk: Hamerlingpark, Schönborn-Park
9. Bezirk: Arne-Karlsson-Park, Freud-Park
10. Bezirk: Helmut-Zilk-Park, Kurpark Oberlaa
11. Bezirk: Park am Leberberg, Parkanlage Seeschlachtweg
12. Bezirk: möglicherweise Pittermann-Platz bei der U-Bahn-Station Längenfeldgasse
13. Bezirk: Hügelpark
14. Bezirk: Matznerpark, Platz beim Baumgartner Casino
15. Bezirk: Reithofferplatz, Auer-Welsbach-Park
16. Bezirk: Fläche bei der U3-Endstation, Areal bei der Ottakringer Brauerei
17. Bezirk: Lorenz-Bayer-Park, Nöstlinger-Park oder alternativ Dornerplatz
18. Bezirk: beide Inseln im Türkenschanzpark
19. Bezirk: Heiligenstädter Park, Hilde-Spiel-Park
20. Bezirk: Liste fehlt vorerst noch
21. Bezirk: Hedwig-und-Johann-Schneider-Park, Wasserpark
22. Bezirk: Hannah-Arendt-Park, Donaupark
23. Bezirk: Liesinger Platzl, Nansen-Park
Jeweils acht Tische und 32 Sitzplätze
Die Speis-und-Trank-Inseln werden jeweils acht Tische und 32 Sitzplätze umfassen. Wirte, die eine Insel anmieten, werden den üblichen Schanigarten-Tarif gemäß Gebrauchsabgabengesetz zahlen müssen, wurde betont. Viele der Labestationen befinden sich in Parks. Straßen bzw. Verkehrsflächen werden für die öffentlichen Schanigärten nicht gesperrt.
Quelle: APA
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