Unterlagen fehlen

SPÖ zeigt Finanzminister wegen Amtsmissbrauch an

Politik
29.03.2021 06:00

Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, zeigt ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs an. Hintergrund ist die nach wie vor ausstehende Lieferung von Unterlagen aus dem Finanzressort trotz VfGH-Urteil. Die zweiwöchige Frist hat das Ministerium verstreichen lassen.

„Das ist klassischer Amtsmissbrauch“, sagte Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, vor wenigen Tagen in Richtung ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel. Hintergrund für diese Aussage ist die nach wie vor ausstehende Lieferung von Unterlagen aus dem Finanzressort an den Ibiza-U-Ausschuss. Es handelt sich dabei um Tausende E-Mails.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer (Bild: APA/Helmut Fohringer)
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer

SPÖ, FPÖ und NEOS haben die Aktenlieferung zwar Anfang März vor dem Verfassungsgerichtshof erwirkt. Doch das Ministerium hat die zweiwöchige Frist dafür verstreichen lassen.

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Auch Herr Blümel steht nicht über dem Gesetz und muss sich daher an entsprechende Urteile des Verfassungsgerichtshofes halten und die fehlenden Akten liefern.

Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza U-Ausschuss

Deshalb wird Krainer am Montag eine der „Krone“ bereits vorliegende Sachverhaltsdarstellung gegen Blümel wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Wien einbringen. Darin heißt es: Es bestehe der Verdacht, dass Blümel „seine Befugnis missbrauchte, indem er entweder andere dazu bestimmte, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht oder erst zu späterem Zeitpunkt nachzukommen, oder es unterließ, das Zustandekommen der Aktenlieferung zu bewirken“. Und Krainer sagt zur „Krone“: „Auch Herr Blümel steht nicht über dem Gesetz und muss sich daher an entsprechende Urteile des Verfassungsgerichtshofes halten und die fehlenden Akten liefern.“

Finanzprokuratur eingeschaltet
Die SPÖ hat in der Vorwoche auch die Exekution des Urteils beim VfGH beantragt. Weil die Exekution dem Bundespräsidenten obliegt, ist der Antrag darauf vom VfGH beim Bundespräsidenten zu stellen. Vor diesem Schritt räumte der VfGH dem Finanzministerium laut einem der „Krone“ vorliegenden Schreiben zunächst aber eine Frist bis 6. April ein, um Stellung zum Exekutionsantrag zu nehmen.

Mit der Causa befasst ist übrigens auch Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokurator - dieser wurde vom Finanzministerium damit beauftragt, die Lieferung der Unterlagen an den U-Ausschuss gemäß dem Urteil sicherzustellen.

Porträt von Sandra Schieder
Sandra Schieder
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