Gespanntes Warten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland auf die letztgültige Verordnung der Bundesregierung für den Oster-Lockdown im Osten Österreichs. Der Entwurf, der der „Krone“ vorliegt, ist am Vormittag ans Parlament gegangen, danach ist nochmals ein Videogipfel mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und den drei Landeshauptleuten angesetzt. Die entsprechenden Regelungen sollen dann - zumindest - von 1. bis 6. April gelten.
Wer darf wen zu Ostern besuchen?
Im Osten sind Familienbesuche dann erlaubt, wenn eine Einzelperson einen anderen Haushalt besucht. Also etwa der erwachsene Sohn seine Eltern. Aber auch umgekehrt: Eine alleinstehende Oma darf von der mehrköpfigen Familie aus einem einzigen Haushalt besucht werden. Im Rest Österreichs gelten diese Regeln nur zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Darf ich aus der Ostregion jemanden im Rest Österreichs besuchen?
Ja, es gelten dieselben Regeln wie im Osten: Ein Student aus Wien etwa darf seine Eltern in der Steiermark besuchen, eine Familie aus dem Burgenland dürfte ebenfalls einen alleinstehenden Angehörigen in einem anderen Bundesland besuchen. Fahrten zum Zweitwohnsitz sind erlaubt.
Kein Friseurbesuch in der Steiermark für Wiener
Eine Kleider-Shopping-Reise oder ein Friseurbesuch vom Burgenland in die Steiermark oder von Nieder- nach Oberösterreich sind laut dem Verordnungsentwurf nicht gestattet.
Kein Verbot von Take-away
Gerüchte, die Montagfrüh in einigen Medien über ein Verbot von Take-away-Services in der Gastronomie bzw. Click & Collect im Handel gestreut wurden, wurden gegenüber der „Krone“ entschieden dementiert: „Das ist kompletter Blödsinn“, hieß es.
„Verzichten Sie auf Reisen“
Gesundheitsminister Anschober hatte jedenfalls schon am Freitag darauf gedrängt, „diesmal zu Ostern auf Reisen zu verzichten und physische Treffen, Kontakte zu reduzieren“. Die Verordnung soll am Montag vom Ministerium erlassen werden, vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt wird sie Dienstagfrüh. Gleichzeitig tagt auch der Bundesrat.
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