Keine Zutrittstests

Ost-Lockdown im Handel: Diese Regelungen gelten

Politik
31.03.2021 14:40

Ab Donnerstag gelten für Menschen im Osten des Landes andere Regeln als für den Rest. Die für nach Ostern geplanten Zutrittstests sind nach dem Veto des Bundesrats vom Tisch, die meisten Geschäfte müssen aber sowieso schließen. Supermärkte dürfen laut Gesundheitsministerium nur „typisches Warensortiment“ verkaufen - also keine Spielzeuge oder Blumen. Spar und Hofer wollen aber offenbar weiterhin auch Non-Food-Artikel verkaufen. Sie nehmen damit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-Maßnahmengesetz in Kauf. 

Nach einigem Hin und her gelten für den Oster-Lockdown nun folgende Regeln für die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland:

    • Handel und körpernahe Dienstleister müssen schließen, Ausnahmen sind Supermärkte und Apotheke.
    • Danach keine Zutrittstests: Diese wurden bereits im Vorfeld von Handelsvertretern massiv kritisiert und kommen durch das Veto des Bundesrats nicht, wenn die Geschäfte wieder aufsperren. 
    • Nur „typisches Warensortiment“ erlaubt: Supermärkte dürfen Nahrungsmittel und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen, aber etwa keine Spielwaren oder Blumen.
    • Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr, außer wie bisher z.B. bei Notfällen, bei Betreuung oder Pflege anderer, für Grundbedürfnisse wie Einkauf von Lebensmitteln oder ärztliche Untersuchungen.
    • Click & Collect erlaubt: Die Online-Bestellung und Abholung von Waren bleibt während des Lockdowns in Ostösterreich erlaubt. Ein Lichtblick für den Handel, der so hofft, den Einbruch des Osterumsatzes ein wenig wettmachen zu können. 
    • Keine FFP2-Pflicht in Innenräumen: Wer z.B. im Lagerwesen im Handel arbeitet, muss weiterhin keine FFP2-Maske aufsetzen. Weiter aufrecht bleibt freilich die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Regelung zum Warensortiment hatte schon bei früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, weil sich Unternehmen weigerten, sie umzusetzen. Als alle Baumärkte zusperren mussten, gab es etwa bei Eurospar Blumenerde zu kaufen. Non-Food-Artikel hatte es auch bei Hofer und Lidl im Sortiment gegeben - Konsequenzen gab es dafür nicht. Auch jetzt interpretieren einige Lebensmittelketten die Vorschrift, nur „typisches Warensortiment“ zu verkaufen, anders als es das Gesundheitsministerium im Sinn hat.

Supermärkte im Osten sollen im Lockdown nur ein "typisches Warensortiment" verkaufen dürfen. Was darunter fällt, darüber gibt es Streit. (Bild: AFP)
Supermärkte im Osten sollen im Lockdown nur ein "typisches Warensortiment" verkaufen dürfen. Was darunter fällt, darüber gibt es Streit.

Zahlreiche Non-Food-Artikel bei Spar und Hofer
Bei Spar heißt es, es werde das typische Sortiment verkauft. Insbesondere bei Interspar verkauft das Unternehmen auch sonst ein großes Sortiment an Non-Food-Produkten. Ähnliche Signale kamen auch von Hofer.

Polizei soll Einhaltung überwachen
Auf Nachfrage von krone.at betont eine Sprecherin von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), dass die Bezirksbehörden dafür zuständig seien, dass das Covid-Maßnahmengesetz eingehalten wird. Sie müssten mithilfe der Polizei die Supermärkte vor Ort kontrollieren und gegebenenfalls Anzeigen legen.

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