Im Februar 2007 schlossen die Stadt Linz, damals vertreten durch Ex-Finanzdirektor Werner Penn, und die BAWAG P.S.K. einen Vertrag über einen Zins-Swap (Swap 4175) auf Basis von 195 Millionen Schweizer Franken.
Seit 2011 wird prozessiert
Die Zinsenlast für die Stadt Linz wurde vom Kurs des Schweizer Frankens bestimmt, der nach der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008/2009 immer stärker wurde, was zu großen finanziellen Belastungen für die Stadt führte. Diese stieg im Sommer 2011 aus dem Swap einseitig aus, worauf die Bawag 417,7 Millionen € „Auflösungskosten“ fällig stellte. Seit November 2011 wird darüber am Handelsgericht Wien prozessiert.
Nächste Instanz ist der OGH
Das OLG sieht im Zins-Swap eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette, die wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fiel. Dieser hatte 2004 aber nur einen allgemeinen Beschluss über Optimierungen im Finanzportfolie der Stadt gefasst, aber nie über das konkrete Einzelgeschäft. Deshalb hatte schon Richter Andreas Pablik im Ersturteil (Jänner 2020) den Vertrag für ungültig erklärt. Das Urteil des OLG ist nicht rechtskräftig. Nächste Instanz ist der Oberste Gerichtshof.
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